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Baden-WürttembergAntragSPD

📝 Voraussetzungen für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes schaffen

19. August 2026Dokument 18/295 · WP 18Baden-Württemberg
Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Binder, Kirschbaum, Sigg, Dr. Weirauch
GewalthilfegesetzFrauenhäuserKinderschutzeAÜFinanzierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag fordert die Landesregierung auf, über verschiedene Aspekte der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes zu berichten, insbesondere über die Kapazitäten der Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie die elektronische Aufenthaltsüberwachung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, sowie die Einrichtungen, die Unterstützung bieten, wie Frauen- und Kinderschutzhäuser.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Informationen zu Kapazitäten, Personalbedarf, Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen für Frauen- und Kinderschutzhäuser gefordert. Zudem wird nach der Umsetzung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gefragt.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält die Anfrage mit 16 spezifischen Fragen an die Landesregierung, die auf die Herausforderungen und Planungen im Zusammenhang mit dem Gewalthilfegesetz abzielen. Die Antworten der Regierung liegen noch nicht vor.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/295, Wahlperiode 18, eingereicht 17. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.