📊 Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 15 – Strafrechtliche Vermögensabschöpfung (Kapitel 0503)
📋 Worum geht es?
Der Bericht des Rechnungshofs untersucht die Umsetzung der Reform zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die 2017 in Kraft trat. Es wird analysiert, wie die baden-württembergische Justiz die neuen Regelungen umgesetzt hat und welche Herausforderungen dabei aufgetreten sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die baden-württembergische Justiz, Staatsanwaltschaften, Richter, Rechtspfleger sowie Opfer von Straftaten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Bericht enthält Empfehlungen zur Verbesserung der Fortbildung von Justizmitarbeitern und zur Optimierung der Verwertung eingezogener Vermögenswerte.
🔎 Kernergebnisse
Die Prüfung zeigt, dass die Zahl der Vermögensabschöpfungen seit der Reform gestiegen ist, jedoch die Einnahmen aus diesen Maßnahmen nicht ausreichen, um die zusätzlichen Kosten zu decken. Es wird empfohlen, die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften zu verbessern und Fortbildungsangebote auszubauen.