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Baden-WürttembergBericht

📊 Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 19 – Weniger Papier, mehr Wald: automatisiertes Verwaltungsverfahren als gelungenes Beispiel der modernen baden-württembergischen Forstverwaltung möglich (Kapitel 0831)

10. August 2026Dokument 18/319 · WP 18Baden-Württemberg
KörperschaftswaldMehrbelastungsausgleichForstverwaltungVerwaltungsaufwandDigitalisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Bericht behandelt den Mehrbelastungsausgleich für Körperschaftswald in Baden-Württemberg, der seit 2020 jährlich gezahlt wird. Ziel ist es, die Mehrbelastungen der Waldbesitzenden auszugleichen, die durch die besondere Allgemeinwohlverpflichtung entstehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg, die Anspruch auf den Mehrbelastungsausgleich haben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird empfohlen, eine Bagatellgrenze einzuführen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sowie das Verfahren zur Auszahlung des Mehrbelastungsausgleichs zu digitalisieren und zu automatisieren.

🔎 Kernergebnisse

Der Bericht stellt fest, dass der Mehrbelastungsausgleich grundsätzlich gerechtfertigt ist, jedoch viele Anträge geringe Beträge betreffen. Eine Bagatellgrenze könnte 25% der Antragsvorgänge und damit verbundenen Verwaltungsaufwand einsparen.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/319, Wahlperiode 18, eingereicht 16. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.