📊 Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 19 – Weniger Papier, mehr Wald: automatisiertes Verwaltungsverfahren als gelungenes Beispiel der modernen baden-württembergischen Forstverwaltung möglich (Kapitel 0831)
📋 Worum geht es?
Der Bericht behandelt den Mehrbelastungsausgleich für Körperschaftswald in Baden-Württemberg, der seit 2020 jährlich gezahlt wird. Ziel ist es, die Mehrbelastungen der Waldbesitzenden auszugleichen, die durch die besondere Allgemeinwohlverpflichtung entstehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg, die Anspruch auf den Mehrbelastungsausgleich haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird empfohlen, eine Bagatellgrenze einzuführen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sowie das Verfahren zur Auszahlung des Mehrbelastungsausgleichs zu digitalisieren und zu automatisieren.
🔎 Kernergebnisse
Der Bericht stellt fest, dass der Mehrbelastungsausgleich grundsätzlich gerechtfertigt ist, jedoch viele Anträge geringe Beträge betreffen. Eine Bagatellgrenze könnte 25% der Antragsvorgänge und damit verbundenen Verwaltungsaufwand einsparen.