📊 Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 20 – Unterhaltsvorschussgesetz – Organisation und Erfolg des Rückgriffs (Kapitel 0919)
📋 Worum geht es?
Der Bericht des Rechnungshofs beleuchtet die Rückgriffsbemühungen im Unterhaltsvorschusswesen in Baden-Württemberg. Es wird die Effizienz der Rückforderung staatlicher Unterhaltsvorschussleistungen von säumigen Unterhaltspflichtigen untersucht und die Herausforderungen bei der Bearbeitung von Rückgriffen, insbesondere im Ausland, thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschussleistungen beantragen, sowie die kommunalen Unterhaltsvorschusskassen in Baden-Württemberg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Bericht empfiehlt die Einführung einer geeigneten Kennzahl zur Bewertung des Rückgriffs, die Prüfung von Spezialisierungs- und Zentralisierungsmöglichkeiten im Auslandsrückgriff sowie die Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen für die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes.
🔎 Kernergebnisse
Die Rückgriffsquote in Baden-Württemberg liegt bei rund 20%, was im deutschlandweiten Vergleich gut ist, jedoch bleibt ein Großteil der Ausgaben unrefinanziert. Der Bericht hebt die Notwendigkeit hervor, die Organisation der Rückgriffsbearbeitung zu verbessern und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.