❓ Überwachung von Internetinhalten durch die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) und andere Medienanstalten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dennis Klecker (AfD) zielt darauf ab, Informationen über die Überwachung von Internetinhalten durch die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) zu erhalten. Es werden spezifische Fragen zur Zusammenarbeit der LFK mit anderen Medienanstalten, zur Nutzung von KI-Systemen und zur Rolle der LFK bei der Überwachung von potenziell rechtswidrigen Inhalten gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesanstalt für Kommunikation, andere Medienanstalten, die Landespolizei, Staatsanwaltschaften und das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu Absprachen der LFK mit anderen Medienanstalten, dem Umfang ihrer Überwachungsaktivitäten, der Nutzung des KI-Systems KIVI und der Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Staatsministeriums bestätigen, dass die LFK gesetzlich zur Überwachung von Internetinhalten verpflichtet ist. Sie arbeitet mit anderen Medienanstalten zusammen und nutzt das KI-System KIVI zur Recherche von medienrechtlichen Verstößen. Meldungen an die Polizei und Staatsanwaltschaften werden nicht gesondert erfasst.