📝 Wirtschaftliche Folgeschäden der bis zum Jahr 2031 verschobenen Eröffnung des Infrastruktur-Großprojekts Stuttgart 21
📋 Worum geht es?
Der Antrag des Abgeordneten Anton Baron und weiterer Mitglieder der AfD fordert die Landesregierung auf, über die wirtschaftlichen Folgeschäden der bis 2031 verschobenen Eröffnung des Infrastrukturprojekts Stuttgart 21 zu berichten. Es werden verschiedene Aspekte der Folgeschäden angesprochen, die über die Region Stuttgart hinausgehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Industrie, der Tourismus sowie die Hotel- und Gastronomiebranche in Baden-Württemberg, insbesondere in der Region Stuttgart.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Landesregierung berichtet, in welchem Umfang wirtschaftliche Folgeschäden erfasst werden und wie diese den verschiedenen Branchen zugeordnet werden können. Zudem wird nach der Einschätzung der Landesregierung zu den Auswirkungen auf den Tourismus und den Imageschaden für den Wirtschaftsstandort gefragt.
🔎 Konkrete Inhalte
Die Stellungnahme der Landesregierung besagt, dass keine quantifizierende Bestandsaufnahme zu wirtschaftlichen Folgeschäden vorgenommen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Projekt Stuttgart 21 ein eigenwirtschaftliches Vorhaben der Deutschen Bahn ist und daher keine volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Rechnung existiert. Negative Auswirkungen auf den Tourismus werden als möglich, aber nicht quantifizierbar dargestellt.