📊 Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben
📋 Worum geht es?
Der Bericht umfasst die Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben, insbesondere zu Verkehrsthemen und Gnadensachen. Es wird auf die Umsetzung von Lärmaktionsplänen und die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohner der B 45, die Stadtverwaltung, die Verkehrsbehörden sowie die Antragsteller der Petitionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, eine signalisierte Fußgängerfurt an der B 45 zu errichten und die Petition bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h für erledigt zu erklären.
🔎 Kernergebnisse
Die Prüfung der Petition ergab, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h nicht umgesetzt werden kann, da keine Gefahrenlage vorliegt. Die Petition zur Fußgängerfurt wird der Regierung zur Umsetzung empfohlen.
⚡ Einordnung
Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wurde am 29. Januar 2026 erörtert. Die Petition zur Geschwindigkeitsreduzierung wird als erledigt erklärt, während die Empfehlung zur Fußgängerfurt an die Regierung weitergeleitet wird.