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Baden-WürttembergBeschlussempfehlung

✅ Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 22. September 2026 – Drucksache 18/566 Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen

2. Oktober 2026Dokument 18/615 · WP 18Baden-Württemberg
Dennis Klecker, Prof. Dr. Wolfgang Reinhart
AusnahmegenehmigungenAufsichtsratsmitgliederVerfassung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument enthält eine Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses zu einem Antrag der Landesregierung, der Ausnahmegenehmigungen für Mitglieder der Landesregierung beantragt. Es wird vorgeschlagen, dass bestimmte Regierungsmitglieder in Aufsichtsräten wirtschaftlicher Unternehmen tätig sein dürfen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder der Landesregierung von Baden-Württemberg, insbesondere die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat sowie der Staatssekretär für Medienpolitik.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, die beantragten Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und die Mitglieder der Landesregierung von der zivilrechtlichen Haftung freizustellen, wenn sie in der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines Unternehmens tätig sind.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument enthält die Empfehlung, den Antrag der Landesregierung zu genehmigen. Es werden spezifische Mitglieder der Landesregierung genannt, die in Aufsichtsräten tätig sind, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Tätigkeit.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/615, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.