⚖️ Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028) (Vorabexemplar)
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg für die Jahre 2026 bis 2028 anzupassen. Dies geschieht im Einklang mit den Tarifergebnissen für den öffentlichen Dienst der Länder.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beamtinnen und Beamte des Landes, der Gemeinden, Richterinnen und Richter sowie Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen und Versorgungsbezügen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird eine lineare Anpassung der Bezüge in den Jahren 2026, 2027 und 2028 vorgeschlagen, mit spezifischen Prozentsätzen und Beträgen für Anwärtergrundbeträge.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Bezüge um 2,82 % ab April 2026, 2 % ab März 2027 und 1 % ab Januar 2028 vor. Die Mehrausgaben belaufen sich auf insgesamt rund 396,8 Millionen Euro im Jahr 2026 und steigen auf 1.115,8 Millionen Euro ab 2028.