📝 Weiterbetrieb der konventionellen Kohlekraftwerke in Baden-Württemberg
📋 Worum geht es?
Der Antrag der AfD-Fraktion befasst sich mit dem geplanten Ausstieg Baden-Württembergs aus der Kohlekraft bis 2028. Die Fraktion fordert die Landesregierung zunächst zur Berichterstattung über verschiedene Aspekte der Versorgungssicherheit auf und verlangt anschließend den unbefristeten Weiterbetrieb der verbliebenen konventionellen Kohlekraftwerke über das Jahr 2028 hinaus.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Betreiber und Standorte der konventionellen Kohlekraftwerke in Baden-Württemberg, das Fernwärmenetz und dessen Nutzer, die Netzbetreiber sowie die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktion verlangt von der Landesregierung Berichte dazu, (1) ob eine konkrete Ausstiegsstrategie aus der Kohlekraft vorliegt, (2) wie weit Baden-Württemberg von der 2024 genannten Untergrenze von 4,6 GW flexibler Kraftwerksleistung entfernt ist, (3) wie der Wegfall von ca. 5,35 GW gesicherter Leistung durch die Stilllegung kompensiert wird, (4) ob ausreichend thermische Leistung für das Fernwärmenetz vorhanden sein wird, (5) ob genügend Backup-Kraftwerke bis 2028 bereitstehen, (6) wie sich Fracking-LNG in Gaskraftwerken auf die globale CO2-Bilanz auswirkt angesichts der Methanfreisetzung bei dessen Herstellung, (7) wann das Wasserstoffnetz in Betrieb gehen soll, (8) wie sich die geplante Abschaltung auf Netzentgelte und Netzstabilität auswirkt, und (9) wie klimawirksam in die Atmosphäre entweichender Wasserstoff ist. Zusätzlich fordert die Fraktion, den Weiterbetrieb der verbliebenen Kohlekraftwerke über 2028 hinaus unbefristet sicherzustellen und alle dafür nötigen Vorkehrungen zu treffen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält nur den Antrag mit Berichtsersuchen und Forderung; eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fraktion begründet ihre Forderung damit, dass die Landesregierung selbst 2024 eine Leistung von 4,6 GW durch Gaskraftwerke im Jahr 2030 als Untergrenze des tatsächlichen Bedarfs an flexibler Kraftwerksleistung bezeichnet habe, und verweist zudem darauf, dass die Bundesnetzagentur laut Antragstellern feststellt, dass die Versorgungssicherheit künftig zusätzliche steuerbare Kapazitäten voraussetze und bisherige Investitionen hierfür nicht ausreichten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag am 29.9.2026 von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Rothweiler und Fraktion), Eingang beim Landtag laut Drucksache am 1.10.2026. Der Antrag verweist auf einen früheren Antrag der Drucksache 17/6321, Ziffer 6, in dem die Untergrenze von 4,6 GW genannt wurde. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor; die genannten Zahlen (4,6 GW, ca. 5,35 GW gesicherte Leistung, Ausstieg bis 2028) stammen aus der Darstellung der Antragsteller.