❓ Aufklärungsquoten linksextremistisch motivierter Straftaten an Universitätsstandorten in Baden-Württemberg
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller möchten wissen, wie viele Straftaten, die den Fragestellern zufolge dem Phänomenbereich 'PMK-links' und 'PMK-rechts' zuzuordnen sind, zwischen 2020 und 2025 in den Städten Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Tübingen registriert und aufgeklärt wurden. Zudem fragen sie nach den Kriterien für sogenannte Offensivansprachen des Kompetenzzentrums gegen Extremismus Baden-Württemberg (konex).
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die genannten Universitätsstädte Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Tübingen sowie die Landesregierung, das Innenministerium und das Kompetenzzentrum gegen Extremismus Baden-Württemberg (konex).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1./2. Anzahl und Aufklärungsquote linksextremistisch motivierter Straftaten 2020–2025 nach Stadt, Jahr und Deliktsart; 3./4. dieselben Angaben für rechtsextremistisch motivierte Straftaten; 5. Ursachen für mögliche Unterschiede der Aufklärungsquoten zwischen Standorten bzw. zwischen den beiden Phänomenbereichen; 6. Anzahl der mangels Identifizierung eines Tatverdächtigen eingestellten Verfahren bei linksextremistisch motivierten Straftaten; 7. Erkenntnisse zu erschwerenden Umständen wie mangelnder Aussagebereitschaft von Zeugen; 8. Kriterien von konex für die Durchführung sogenannter Offensivansprachen in bestimmten Phänomenbereichen; 9. Gründe, weshalb Offensivansprachen nach Angaben der Fragesteller derzeit ausschließlich im Bereich des Rechtsextremismus durchgeführt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abg. Daniel Lindenschmid), Eingang beim Landtag am 1.10.2026, Datum der Anfrage 29.9.2026. In der Begründung verweisen die Fragesteller auf die Drucksache 18/15, in der die Landesregierung laut Fragestellern ausgeführt habe, dass sich die Aktivitäten der von den Fragestellern als linksextremistisch bezeichneten Szene in Tübingen auf anhaltend hohem Niveau bewegten, bei zeitweise niedrigen Aufklärungserfolgen, sowie dass unterschiedliche Aufklärungsquoten zwischen den von den Fragestellern so bezeichneten Phänomenbereichen PMK-links und PMK-rechts ermittelt worden seien und Offensivansprachen laut Innenministerium derzeit ausschließlich im Bereich des Rechtsextremismus durchgeführt würden. Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung zu den gestellten Fragen liegt in diesem Dokument nicht vor.