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Baden-WürttembergBericht

📊 Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Jahresbericht 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 16: Ad-hoc-Förderungen des Verkehrsministeriums

9. Oktober 2026Dokument 18/643 · WP 18Baden-Württemberg
Ad-hoc-FörderungenVerkehrsministeriumHaushaltsführungFördermittel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Bericht der Landesregierung behandelt die Ad-hoc-Förderungen des Verkehrsministeriums im Rahmen des Jahresberichts zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg für 2025. Es wird erläutert, wie diese Förderungen im Einzelfall gewährt werden und welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Zuwendungsempfänger, die individuelle Anträge auf Förderungen stellen, sowie die Landesregierung und das Ministerium für Verkehr, das die Fördermittel verwaltet.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass die Landesregierung Zuwendungen auf Basis spezifischer Verwaltungsvorschriften gewährt und im Ausnahmefall Ad-hoc-Förderungen nur bei erheblichem Landesinteresse gewährt werden dürfen. Zudem soll dem Landtag bis zum 30. September 2026 über die Maßnahmen berichtet werden.

🔎 Kernergebnisse

Der Bericht beschreibt die Anpassungen im Verfahren der Ad-hoc-Förderungen, um die Dokumentation und Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Es wird betont, dass vor jeder Ad-hoc-Förderung geprüft und dokumentiert werden muss, ob das Vorhaben nicht im Rahmen eines bestehenden Förderprogramms gefördert werden kann.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/643, Wahlperiode 18, eingereicht 2. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.