❓ Vergabe der Nutzung des Waldes Entenpfuhl
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage betrifft die Vergabe der Nutzung des Waldes Entenpfuhl, eines rund 42 Hektar großen landeseigenen Waldgebiets in der Kurpfalz auf der Gemarkung Schwetzingen, angrenzend an Ketsch und Hockenheim. Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen, wie das Vergabeverfahren für die Nutzung dieses Waldgebiets abgelaufen ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Baden-Württemberg als Verwalterin des landeseigenen Waldgebiets Entenpfuhl, das zur Nutzung vergebende Unternehmen sowie die Gemeinden Schwetzingen, Ketsch und Hockenheim, in deren Nähe das Waldgebiet liegt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: welche Stelle über die Vergabe entschieden hat, welches Vergabeverfahren angewendet wurde, wie viele Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, ob auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet wurde und auf welcher Rechtsgrundlage dies gegebenenfalls beruht, welches Unternehmen den Zuschlag erhalten hat, welche Vergütung das Land erhält, wie geprüft wurde, ob die Vergütung dem Marktwert entspricht, ob geschäftliche Beziehungen zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern der Landesregierung bestehen, und ob künftig vergleichbare Nutzungen öffentlich ausgeschrieben werden sollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abg. Karlheinz Kolb) und am 5.10.2026 im Landtag eingegangen, verfasst am 30.9.2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Laut Begründung des Fragestellers wurde ihm aus der Bevölkerung mitgeteilt, dass bei der Vergabe lediglich ein einziges Unternehmen angefragt worden sei, das anschließend den Zuschlag erhalten habe; dies ist eine unbelegte Behauptung des Fragestellers, keine festgestellte Tatsache.