❓ Konsequenzen aus dem Cyberangriff auf die Berliner Landesverwaltung für die Informationssicherheit in Baden-Württemberg
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage bezieht sich auf einen im August 2026 bekannt gewordenen Cyberangriff auf Teile der Berliner Landesverwaltung, der laut den Fragestellern zur zeitweisen Trennung betroffener Senatsverwaltungen vom Landesnetz, zu Einschränkungen bei Verwaltungsleistungen wie der Wohngeld-Auszahlung sowie zur Veröffentlichung gestohlener Verwaltungsdaten geführt habe. Die Fragesteller wollen wissen, welche Lehren die Landesregierung daraus für die Informationssicherheit in Baden-Württemberg zieht und welche Schutzvorkehrungen bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung in Baden-Württemberg, die BITBW, externe IT-Dienstleister von Landesbehörden, Hochschulen sowie potenziell Bürgerinnen und Bürger, deren Daten bei einem Sicherheitsvorfall abfließen könnten, insbesondere Empfänger existenzsichernder Leistungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: welche Erkenntnisse aus dem Berliner Vorfall geprüft wurden und welche Schutzmaßnahmen mit Datum veranlasst wurden; ob Hinweise auf einen Datenabfluss mit Bezug zu Baden-Württemberg vorliegen; wie viele unabhängige Informationssicherheitsprüfungen seit dem 1. Januar 2024 durchgeführt wurden; wie die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen bei extern betriebenen IT-Systemen kontrolliert wird; welcher Anteil administrativer und externer Zugriffskonten durch Mehrfaktor-Authentifizierung geschützt ist; für welchen Anteil kritischer IT-Dienste getestete, geschützte Datensicherungen bestehen; welche Ersatzverfahren für einen mehrtägigen IT-Ausfall bei zeitkritischen Leistungen existieren; welche Verfahren zur Identifizierung und Information Betroffener bei Datenabfluss bestehen; und welche Konsequenzen aus den Feststellungen des Rechnungshofs zur Informationssicherheit an Hochschulen (Drucksache 18/325) gezogen wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der Fraktion samt Begründung; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Daniel Lindenschmid (AfD) am 8.10.2026. Die Fragesteller beziehen sich auf einen nach ihrer Darstellung im August 2026 bekannt gewordenen Cyberangriff auf die Berliner Landesverwaltung sowie auf eine Anfang September 2026 berichtete Veröffentlichung gestohlener Verwaltungsdaten; eine unabhängige Bestätigung dieser Angaben enthält das Dokument nicht. Die Anfrage verweist zudem auf Drucksache 18/325, in der der Rechnungshof laut den Fragestellern Defizite der Informationssicherheit an Hochschulen festgestellt habe, darunter verschlüsselte Datensicherungen und eine zum Prüfungszeitpunkt noch nicht abgeschlossene Vereinbarung mit der Cybersicherheitsagentur. Die Fragesteller betonen, dass keine technisch ausnutzbaren Angaben zu einzelnen Systemen oder Sicherheitslücken begehrt werden.