📊 Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) COM(2026) 580 final (BR 526/26)
📋 Worum geht es?
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Europol-Verordnung vorgelegt, der die bisherige Verordnung (EU) 2016/794 ersetzen und Europol als Informations-, Technologie- und Innovationsdrehscheibe stärken soll. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg unterrichtet den Landtag gemäß Artikel 34a der Landesverfassung über dieses Vorhaben, das als Vorhaben von erheblicher politischer Bedeutung eingestuft wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landespolizei Baden-Württemberg, das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa, das Ministerium der Justiz und für Migration, sowie generell die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und der Bundesebene (insbesondere das BKA, bei dem Europol-Unterstützungsbüros angesiedelt werden sollen).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Verordnungsvorschlag sieht unter anderem vor: Aufnahme von hybriden Bedrohungen und geschlechtsspezifischer Gewalt als Kriminalitätsformen in den Zuständigkeitsbereich von Europol; Klarstellung, dass Computerkriminalität auch Cyberattacken umfasst; verstärkte Unterstützung bei der Rückführung illegaler Vermögenswerte; Europol-Unterstützungsbüros in den Mitgliedstaaten; einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Fachzentren wie das Europäische Zentrum gegen Migrantenschleusung; verbesserten Informationsaustausch durch Echtzeit-Zusammenarbeit, Cloud-Infrastruktur und automatisierte Datenübertragung; Änderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; ein neues Executive Board sowie Steering- und Advisory-Groups statt der bisherigen Working Groups; verstärkte Zusammenarbeit mit anderen EU-Agenturen, Drittstaaten und privaten Parteien; und eine Pflicht statt einer Kann-Beteiligung Europols an gemeinsamen Ermittlungsgruppen.
🔎 Kernergebnisse
Die Landesregierung bewertet ein Tätigwerden der EU als grundsätzlich erforderlich und angemessen, sieht die konkrete Ausgestaltung aber noch kritisch zu prüfen. Laut Landesregierung entstehen aus der angestrebten technischen Anbindung und Interoperabilität erhebliche technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Umsetzungsbedarfe für Baden-Württemberg. Offen ist laut Bericht, ob das für operative und technische Pools benötigte spezialisierte Personal durch Bund oder Länder gestellt wird, sowie wie die nationale Datenhoheit im Zuge der Interoperabilität gewahrt werden kann. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung der einzelnen Regelungsvorschläge dauert laut Bericht noch an. Zum Verfahrensstand wird mitgeteilt: Vorstellung durch die EU-Kommission und erste Diskussion in der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung (LEWP-P) am 9. Juli 2026; eine Behandlung im Bundesrat ist für die Plenarsitzung am 16. Oktober 2026 vorgesehen. Positionen des Bundestags, des Bundesrats und des Europäischen Parlaments liegen laut Bericht bislang nicht vor.
⚡ Einordnung
Es handelt sich um eine Mitteilung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa gemäß Artikel 34a Landesverfassung i. V. m. §§ 2 und 3 EULG, keine Anfrage und keine Antwort der Regierung auf eine Anfrage. Federführendes Ressort ist das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa, beteiligtes Ressort das Ministerium der Justiz und für Migration. Rechtsgrundlage der EU-Verordnung sind Artikel 87 Absatz 2 a) und 88 AEUV. Die Landesregierung stuft das Vorhaben wegen der verstärkten Einflussmöglichkeiten der EU-Kommission auf Europol und der föderalen Auswirkungen auf die Länderpolizeien als von hoher politischer Bedeutung ein. Das Frühwarndokument mit Fristbeginn 11. September 2026 wird im Bericht angegeben. Finanzielle Auswirkungen, Verwaltungsaufwand, Umsetzungsbedarf und Kommunalverträglichkeit sind im Berichtsbogen als Rubriken aufgeführt, jedoch ohne konkrete Angaben ausgefüllt.