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Baden-WürttembergAntragAfD

📝 Einsetzung und Auftrag eines Untersuchungsausschusses zur Organisation sowie Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ) („UsA Landesmedienzentrum“)

16. Oktober 2026Dokument 18/672 · WP 18Baden-Württemberg
Rothweiler, Klauß
UntersuchungsausschussLandesmedienzentrumRechnungshofHaushaltsführungVergaberecht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fraktion der AfD beantragt die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Organisation sowie zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ). Grundlage ist eine Abschließende Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs vom Juni 2026, die ursprünglich als Organisationsprüfung angelegt war, aber auf Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung ausgeweitet wurde. Der Untersuchungsausschuss soll Struktur, Aufgaben, Personalmanagement, Haushaltsführung sowie Steuerung und Aufsicht des LMZ untersuchen und dem Landtag darüber berichten.

👥 Wer ist betroffen?

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ), dessen Geschäftsführung und Verwaltungsrat, das Kultusministerium als Rechtsaufsicht, der Landesrechnungshof sowie Beschäftigte und Lehrkräfte des LMZ.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 35 der Landesverfassung mit 16 Mitgliedern (6 GRÜNE, 6 CDU, 3 AfD, 1 SPD). Der Ausschuss soll unter anderem untersuchen: Entscheidungsprozesse zu Umstrukturierungen des LMZ seit 2019, die Aufgabe eines einheitlichen Prozessmanagements, fehlende strategische Zieldefinitionen, die Kreditaufnahme für Umbaumaßnahmen 2005/2010 ohne gesetzliche Ermächtigung, die Kooperation mit dem Kultusministerium bei Verwendungsnachweisen, die Beauftragung einer Anwaltskanzlei zur Umgehung von Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen, fehlendes zentrales Fortbildungsmanagement, Doppelstrukturen zum ZSL, die Erweiterung von Online-Seminar-Studios für 4,5 Mio. Euro ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung, Personalmanagement-Defizite, Übertragung von Überstunden, Gesundheitsmanagement-Guthaben, vergaberechtswidrige Auftragsvergabe 2021–2024, Auslagenerstattungen über 1.000 Euro, Kreditkartenausgaben ohne Buchhaltungsbeteiligung, Bewirtungsausgaben von 292.000 Euro, Geschenke und Gutscheine an Beschäftigte, den Erwerb von Kryptowerten für rund 33.000 Euro, Auslagerung von Kernaufgaben an externe Dienstleister, einen Fuhrpark von bis zu 16 Fahrzeugen bei Reisekosten von 413.000 Euro, sowie jahrzehntelange unauffällige Prüfberichte desselben Abschlussprüfers. Zudem soll der Ausschuss Vorschläge zur Vorbeugung, zur künftigen Struktur des LMZ und zu Strukturen der Landesverwaltung insgesamt unterbreiten.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält den Antrag selbst sowie dessen Begründung, keine Antwort der Landesregierung. Die Fraktion stützt sich auf die Abschließende Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs vom Juni 2026 und listet daraus konkrete Feststellungen: seit 2019 wurden 17 Organisationseinheiten neu gebildet, 11 fielen weg, bei 20 änderten sich Bezeichnung oder Aufgabenzuschnitt; 2021–2024 wurden laut Rechnungshof Bewirtungs- und Repräsentationsausgaben von insgesamt 292.000 Euro getätigt; von Juni 2023 bis Dezember 2024 wurden Kryptowerte für rund 33.000 Euro beschafft; der Fuhrpark umfasste zeitweise bis zu 16 Fahrzeuge bei Reisekosten von rund 413.000 Euro; von Januar 2021 bis Februar 2024 seien im Projekt 'Verstärkung der Lehrkräftefortbildung' nach Feststellung des Rechnungshofs vergaberechtswidrig Aufträge an ein privates Unternehmen vergeben worden; für externe juristische Stellungnahmen seien laut Begründung rund 12.500 Euro ausgegeben worden; ein Abschlussprüfer habe von 2001 bis 2023 durchgehend den Vermerk 'keinerlei Anlass zu Beanstandungen' erteilt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion (Rothweiler, Klauß und Fraktion) am 1.10.2026, eingegangen am 9.10.2026, ausgegeben am 16.10.2026. Grundlage ist die Abschließende Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs vom Juni 2026 zur Organisation sowie Haushalts- und Wirtschaftsführung des LMZ, auf deren konkrete Seitenangaben der Antrag durchgängig verweist. Die beantragte Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses mit 16 Mitgliedern im Verhältnis 6 (GRÜNE) : 6 (CDU) : 3 (AfD) : 1 (SPD) ist im Dokument festgelegt. Eine Stellungnahme oder Antwort der Landesregierung, des LMZ oder des Kultusministeriums liegt in diesem Dokument nicht vor; die inhaltlichen Feststellungen sind laut Antragsbegründung dem Rechnungshofbericht entnommen, nicht eigene Erkenntnisse der Fraktion.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/672, Wahlperiode 18, eingereicht 1. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.