📊 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; – Vorhaben von erheblicher politischer Bedeutung –1) Digitalisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit COM(2026) 980 final (BR 545/26)
📋 Worum geht es?
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit digitalisieren soll. Kernstück ist der geplante Europäische Sozialversicherungspass (ESSPASS), der zunächst die A1-Bescheinigung und die Europäische Krankenversicherungskarte umfassen soll. Die Landesregierung unterrichtet den Landtag darüber, da es sich um ein Vorhaben von erheblicher politischer Bedeutung für das Land handelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Bericht vor allem Entsendebetriebe und Unternehmen in europäischen Grenzregionen, insbesondere in der baden-württembergisch-französischen Grenzregion, sowie Sozialversicherungsträger und Arbeitsaufsichtsbehörden, die die Nachweise ausstellen und prüfen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Verordnungsentwurf sieht vor, die A1-Bescheinigung und die Europäische Krankenversicherungskarte künftig zusätzlich digital über die EUDI-Wallet bereitzustellen, die A1-Anträge europaweit zu standardisieren, eine technische Interoperabilität mit der elektronischen Entsendemeldung ('eDeclaration') vorzubereiten, verbindliche Fristen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten einzuführen und eine neue 'Digitalisierungsgruppe' als Governance-Struktur zur Unterstützung der Europäischen Kommission zu schaffen.
🔎 Kernergebnisse
Die Landesregierung bewertet das Vorhaben als mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, da die Verordnung sich auf Artikel 48 AEUV stützt. Sie sieht keine finanziellen Auswirkungen und keinen Umsetzungsbedarf für das Land, da die Umsetzung hauptsächlich bei Bundesbehörden, Sozialversicherungsträgern und Arbeitsaufsichtsbehörden liegt; die Kommunen seien nicht betroffen. Laut Bericht soll der Verordnungsvorschlag den Verwaltungsaufwand und wiederkehrende Kosten bei papierbasierten Verfahren verringern. Als Beleg für die Praxisrelevanz verweist die Landesregierung auf eine stichprobenartige Umfrage der IHK Südlicher Oberrhein von Juni 2026, wonach 58 Prozent der befragten Unternehmen die Vorschriften zur Arbeitnehmerentsendung als große Herausforderung im Frankreich-Geschäft bezeichneten und 34 Prozent sich mehr Harmonisierung im Binnenmarkt wünschten.
⚡ Einordnung
Das Dokument ist eine Unterrichtung des Landtags durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus (federführend) gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit (beteiligt), nach Artikel 34a Landesverfassung i. V. m. dem EULG. Grundlage ist der EU-Verordnungsvorschlag COM(2026) 980 final (BR-Drucksache 545/26) vom 15.9.2026. Laut Bericht ist das Frühwarndokument-Verfahren einschlägig, mit Fristbeginn 23. September 2026; der Berichtsbogen der Bundesregierung lag zum Zeitpunkt der Unterrichtung noch nicht vor, ebenso war der Termin der Behandlung im Bundesrat noch nicht bekannt. Gesetzgebungszuständigkeiten des Landes sind laut Bericht nicht berührt, wesentliche Interessen des Landes jedoch unmittelbar berührt.