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Baden-WürttembergKleine AnfrageAfD

❓ Beschäftigte ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Ausländerbehörden Baden-Württembergs

13. Oktober 2026Dokument 18/682 · WP 18Baden-Württemberg
Christian Schäfer
BeamtenstatusgesetzStaatsangehörigkeitAufenthaltstitelSicherheitsüberprüfungEinreisepapiere
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in baden-württembergischen Ausländerbehörden beschäftigt sind und dabei über Einreise- und Aufenthaltspapiere mitentscheiden. Im Zentrum steht, ob solche hoheitlichen Entscheidungen nach dem Beamtenstatusgesetz grundsätzlich deutschen Staatsangehörigen oder EU-/EWR-Bürgern vorbehalten sind und wie dies in der Praxis gehandhabt wird.

👥 Wer ist betroffen?

Untere Ausländerbehörden in Baden-Württemberg, dort beschäftigte Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Beamte und Tarifbeschäftigte) sowie die Landesregierung als Antwortgeberin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: (1) unter welchen Voraussetzungen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in ein Beamtenverhältnis berufen werden können, (2) wie oft dies in den letzten fünf Jahren vorkam, (3) ob Entscheidungen über Einreise- und Aufenthaltspapiere unter den Vorbehaltsbereich des § 7 Absatz 2 Beamtenstatusgesetz fallen, (4) ob Tarifbeschäftigte ohne deutsche Staatsangehörigkeit in unteren Ausländerbehörden über solche Papiere entscheiden dürfen, (5) wie viele Beschäftigte ohne deutsche Staatsangehörigkeit derzeit in unteren Ausländerbehörden tätig sind, (6) welche Staatsangehörigkeiten diese haben, (7) wie viele von ihnen Beamte sind, (8) welche Sicherheitsüberprüfung vor einer Entscheidungsbefugnis über Aufenthaltstitel durchlaufen wird, (9) in wie vielen Fällen seit 2020 Ermittlungen wegen Urkundenfälschung oder Bestechlichkeit gegen Beschäftigte von Ausländerbehörden bekannt wurden, und (10) welche Kontrollmechanismen verhindern, dass ein einzelner Sachbearbeiter allein Einreisepapiere ausstellen kann.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion (Christian Schäfer); Eingang beim Landtag am 13.10.2026, unterzeichnet am 15.10.2026. Die Fragesteller verweisen in ihrer Begründung auf § 7 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz, wonach in ein Beamtenverhältnis in der Regel nur berufen werden darf, wer deutscher Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates ist. Als Anlass nennen die Fragesteller eine Strafanzeige der Stadt Dortmund gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des dortigen Amtes für Migration; diesem werfen die Fragesteller laut ihrer Begründung vor, Einreisepapiere gefälscht und Landsleute eingeschleust haben zu wollen – es handelt sich dabei um einen von den Fragestellern wiedergegebenen Vorwurf, nicht um eine gerichtlich festgestellte Tatsache, und das Dokument nennt dazu keine Verurteilung. Zahlen, Fristen oder Kosten der Landesregierung sind im Dokument nicht enthalten, da die Antwort noch aussteht.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/682, Wahlperiode 18, eingereicht 15. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.