Zurück zur Übersicht
Baden-WürttembergAntragAfD

📝 Positivnetz für Lang-Lkw in Baden-Württemberg ausweiten – Bilanz seit 2024 und Perspektiven

14. Oktober 2026Dokument 18/690 · WP 18Baden-Württemberg
Rothweiler, Klauß
Lang-LkwPositivnetzStreckenfreigabeGüterverkehrLKWÜberlStVAusnV
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag der AfD-Fraktion befasst sich mit dem sogenannten Positivnetz für Lang-Lkw (Fahrzeuge mit Überlänge bis 25,25 m, auch Gigaliner genannt) in Baden-Württemberg. Seit 2024 gelten laut Antragstellern geänderte Kriterien für die Streckenfreigabe, insbesondere der Wegfall der früheren Beschränkung auf höchstens fünf Kilometer Zuführungsstrecke zum Autobahnnetz. Die Fraktion will von der Landesregierung eine umfassende Bilanz der seither erfolgten Streckenprüfungen und -freigaben sowie eine Einschätzung zur weiteren Entwicklung, insbesondere zum Lang-Lkw Typ 1, dessen flächendeckende Freigabe laut Antrag befristet bis zum 31. Dezember 2026 gilt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Transport- und Logistikwirtschaft in Baden-Württemberg, Unternehmen, die Streckenanträge für Lang-Lkw gestellt haben, sowie die Landesregierung und das Bundesministerium für Verkehr als zuständige Stellen für das Positivnetz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktion fragt unter anderem: Wie viele Streckenanträge für Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 gingen seit dem 1. Januar 2024 ein und wie viele davon wurden an den Bund gemeldet bzw. in die Positivliste aufgenommen? Welche Strecken wurden nicht freigegeben und warum? Wie wirkte sich der Wegfall der Fünf-Kilometer-Regel auf zusätzliche Freigaben aus? Wurden die 161 früher abgelehnten Streckenanträge von 46 Unternehmen aus der Stellungnahme zu Drucksache 17/4089 nach den neuen Kriterien erneut geprüft? Welche Straßen hat das Land eigeninitiativ ohne Unternehmensantrag geprüft? Nach welchen Kriterien erfolgt die Befahrbarkeitsprüfung? Welche Erkenntnisse liegen zu Unfällen, Verkehrssicherheit, Kraftstoffverbrauch, Emissionen und Verlagerung von Schiene auf Straße vor? Wie positioniert sich die Regierung zu einer 14. Änderungsverordnung und zu einer dauerhaften Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 über 2026 hinaus? Welche Initiativen gab es seit 2022 zu grenzüberschreitendem Lang-Lkw-Verkehr mit Frankreich und der Schweiz? Zudem fordert die Fraktion, bislang nicht erneut geprüfte Streckenanträge von Amts wegen nochmals zu untersuchen, Bundes- und Landesstraßen eigeninitiativ auf Eignung zu prüfen und positiv bewertete Strecken dem Bund zu melden, infrastrukturelle Hindernisse im Rahmen ohnehin anstehender Baumaßnahmen zu beseitigen, sich beim Bund für eine Erweiterung des Positivnetzes und eine dauerhafte Zulassung des Typ 1 einzusetzen sowie auf Voraussetzungen für grenzüberschreitenden Verkehr mit Frankreich und der Schweiz hinzuwirken.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält nur den Antrag der AfD-Fraktion mit den Fragen und Forderungen; eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor. In der Begründung verweist die Fraktion auf frühere Anträge (Drucksache 17/2540, 17/4089, 17/4757) und auf die 13. Änderungsverordnung zur LKWÜberlStVAusnV. Laut Antragstellern bieten Lang-Lkw im Vergleich zu konventionellen Lkw eine erhebliche Einsparung von Kraftstoff und Schadstoffemissionen. Herkömmliche Lkw mit Anhänger dürfen laut Antrag bis 18,75 m lang sein, Lang-Lkw bis 25,25 m.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der Fraktion der AfD (Rothweiler, Klauß und Fraktion), Eingang beim Landtag am 14.10.2026, Datum der Unterzeichnung 6.10.2026. Der Antrag bezieht sich auf die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) und nennt als rechtliche Grundlage § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 3 dieser Verordnung. Er verweist auf die vorangegangenen Anträge Drucksache 17/2540 (2022), 17/4089 und 17/4757 sowie auf die 13. Änderungsverordnung zur LKWÜberlStVAusnV. Laut Antrag läuft die befristete flächendeckende Freigabe für Lang-Lkw Typ 1 zum 31. Dezember 2026 aus. Eine Bewertung der Vorteile von Lang-Lkw (Kraftstoff- und Emissionseinsparung) stammt von den Antragstellern selbst und ist nicht als festgestellte Tatsache der Landesregierung ausgewiesen.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/690, Wahlperiode 18, eingereicht 6. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.