📄 Archivierung von Akten der Vertrauenspersonen
📋 Worum geht es?
In der schriftlichen Anfrage wird die Archivierung von Akten der Vertrauenspersonen des Landesamtes für Verfassungsschutz thematisiert. Der Abgeordnete Toni Schuberl fragt, ob die Staatsregierung zusichern kann, dass keine Personenakten ohne vorherige Angebot an das Hauptstaatsarchiv vernichtet werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Vertrauenspersonen des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie die zuständigen Archive und Behörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Staatsregierung zusichert, dass in Zukunft keine Personenakten von Vertrauenspersonen vernichtet werden, ohne dass sie dem Hauptstaatsarchiv angeboten werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Staatsregierung stellt klar, dass dem Hauptstaatsarchiv grundsätzlich alle Unterlagen des Landesamtes für Verfassungsschutz anzubieten sind, die nicht mehr benötigt werden. Aktuell gibt es keine Vereinbarung, die eine Ausnahme für Akten von Vertrauenspersonen vorsieht.