📄 Initiativdrucksache 19/12707
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Praxis der Einschränkung des Briefverkehrs in bayerischen Justizvollzugsanstalten thematisiert. Es wird nach den Gründen für die Ausgabe von Kopien an Häftlinge gefragt und wie die Anstalten Drogenschmuggel verhindern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Häftlinge in bayerischen Justizvollzugsanstalten sowie deren Angehörige und Rechtsanwälte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Praxis der Briefüberwachung, zur Vertraulichkeit der Kommunikation mit Rechtsanwälten und zur Anzahl der Drogenschmuggel-Fälle per Briefpost gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung beantwortet die Fragen zur Überwachung des Schriftverkehrs und erläutert, dass Briefe von Rechtsanwälten nicht überwacht werden. Es gibt keine statistischen Daten zu unerlaubten Einfuhren von Betäubungsmitteln per Briefpost seit 2021.