📄 Untersuchungshaft bei geringfügigen Ausgangsdelikten im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Augsburg seit 2000
📋 Worum geht es?
Die schriftliche Anfrage beschäftigt sich mit der Praxis der Untersuchungshaft bei geringfügigen Delikten im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Augsburg seit dem Jahr 2000. Es wird erörtert, unter welchen Bedingungen Haftbefehle erlassen werden und wie die Verhältnismäßigkeit geprüft wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen geringfügiger Delikte angeklagt werden, sowie die Staatsanwaltschaft selbst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Haftbefehle, deren Verhältnismäßigkeit, den Haftgründen und den Verfahrensausgängen gestellt. Zudem wird nach den Kosten und Entschädigungen gefragt, die im Zusammenhang mit Untersuchungshaft entstanden sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Fragen der Anfrage, jedoch keine Antworten der Staatsregierung, da diese noch nicht vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass statistische Daten zur Beantwortung der Fragen nicht vorliegen und eine manuelle Auswertung erforderlich wäre.