📄 Initiativdrucksache 19/12961
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Staatsregierung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung neuer Diplomstudiengänge an bayerischen Hochschulen befragt. Es werden verschiedene Aspekte wie die rechtlichen Möglichkeiten, Vorschriften des Hochschulinnovationsgesetzes und die Rolle des Akkreditierungssystems thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die staatlichen Hochschulen in Bayern sowie die Studierenden, die an der Einführung neuer Diplomstudiengänge interessiert sein könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bewertung der rechtlichen Möglichkeiten, zu relevanten Vorschriften und zur Rolle des Akkreditierungssystems gestellt. Zudem wird nach praktischen Erfahrungen und Einflussmöglichkeiten des Freistaats Bayern gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung bewertet die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung neuer Diplomstudiengänge als ausgeschlossen. Diplomstudiengänge sind nicht akkreditierungspflichtig und unterliegen nicht den geltenden Akkreditierungsrichtlinien. Es liegen keine praktischen Erfahrungen oder Anfragen von Hochschulen vor.