📄 Initiativdrucksache 19/13100
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Anzahl der aus Bayern abgeschobenen syrischen Staatsbürger erfragt. Es wird auf die bundesweit nur vier abgeschobenen Syrer verwiesen und die spezifische Frage gestellt, wie viele davon aus dem Freistaat Bayern stammen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind syrische Staatsangehörige, insbesondere Straftäter, die aus Bayern abgeschoben wurden oder von einer Abschiebung betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der abgeschobenen syrischen Straftäter aus Bayern, zu den Kosten für freiwillige Rückführungen und zur Einbürgerung syrischer Staatsangehöriger nach fehlgeschlagenen Abschiebungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Staatsregierung besagt, dass keine der bundesweit abgeschobenen syrischen Straftäter aus Bayern stammte. 2025 haben 3.115 Ausländer, darunter 657 Syrer, freiwillig aus Bayern ausgereist. Die Gesamtkosten für Rückführungen betrugen 2.025.031,25 Euro, jedoch kann der Anteil für Syrer nicht ermittelt werden. Informationen zur Einbürgerung syrischer Staatsangehöriger nach fehlgeschlagenen Abschiebungen liegen nicht vor.