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BayernSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Initiativdrucksache 19/13134

31. August 2026Dokument 19/13134 · WP 19Bayern
Johannes Becher
HebammenbonusAntragsberechtigungAuszahlungVerwaltungskosten

📋 Worum geht es?

Die Schriftliche Anfrage beschäftigt sich mit dem Hebammenbonus in Bayern, insbesondere mit der Anzahl der antragsberechtigten Hebammen, den tatsächlich gestellten Anträgen und den damit verbundenen Verwaltungskosten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind freiberuflich tätige Hebammen in Bayern, die Anspruch auf den Hebammenbonus haben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der antragsberechtigten Hebammen, den Anträgen, den durchschnittlichen Auszahlungen und den Verwaltungskosten gestellt. Zudem wird nach Gründen gefragt, warum Hebammen keine Anträge stellen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Staatsregierung hat Informationen zu den Antragszahlen und den Verwaltungskosten bereitgestellt. Im Jahr 2023 waren 3.659 Hebammen antragsberechtigt, 995 Anträge wurden gestellt. Die durchschnittliche Auszahlung pro Antrag betrug 1.000 Euro. Die Verwaltungskosten lagen bei ca. 139.000 Euro im Jahr 2023.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13134, Wahlperiode 19, eingereicht 25. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.