📄 Initiativdrucksache 19/13148
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Aufsicht des Freistaates Bayern über gesetzliche Krankenkassen thematisiert. Es werden spezifische Fragen zur Rechtsaufsicht, zu den Befugnissen der Staatsregierung und zu den Berichtspflichten der Krankenkassen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern sowie die Staatsregierung, die für die Aufsicht zuständig ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur aktuellen Aufsicht über gesetzliche Krankenkassen, zu den Befugnissen der Staatsregierung und zu möglichen Änderungsbedarfen in den Aufsichtsstrukturen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung gibt an, dass die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen in Bayern dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention obliegt. In den letzten fünf Jahren wurden keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen, da die Krankenkassen kompetent arbeiten. Es besteht derzeit kein Änderungsbedarf bei den Aufsichtsstrukturen.