📄 Neue Standorte für das Außengrenzverfahren (GEAS) in Bayern – Ingolstadt und Flughafen München
📋 Worum geht es?
In der schriftlichen Anfrage wird die Umsetzung neuer Standorte für das Außengrenzverfahren in Bayern thematisiert. Insbesondere geht es um die Standorte am Flughafen München und in Ingolstadt, die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eingerichtet werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Asylsuchenden, die in Bayern ein Außengrenzverfahren durchlaufen, sowie die Anwohner in Ingolstadt und die Behörden, die für die Umsetzung zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Inbetriebnahme und den Kosten der neuen Standorte gestellt, sowie zur Verteilung der Kapazitäten und den jährlichen Betriebskosten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass der Umbau der JVA Ingolstadt noch nicht abgeschlossen ist und bisher Kosten in Höhe von 16.262,10 Euro angefallen sind. Der Hauptstandort wird in Ingolstadt mit 54 Plätzen betrieben, während der Flughafen München als Interimsstandort dient.