📄 Initiativdrucksache 19/13316
📋 Worum geht es?
Die Schriftliche Anfrage thematisiert die geplante Streichung der Pflicht zur Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei mindestens 20 Mitarbeitern, die derzeit im Bundesdatenschutzgesetz geregelt ist. Die Staatsregierung wird um Informationen zu den Hintergründen und Auswirkungen dieser Änderung gebeten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Bayern, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur geplanten Änderung des § 38 Abs. 1 BDSG, zur Beteiligung Bayerns an den Beratungen, zur Position der Staatsregierung im Bundesrat sowie zu den Auswirkungen der bisherigen Regelung auf Unternehmen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung hat Erkenntnisse zur Föderalen Modernisierungsagenda und dem geplanten Zeitrahmen für die Gesetzesänderung. Es gibt keine spezifischen Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Anhebung der Schwelle von zehn auf 20 Personen auf bayerische Unternehmen. Die Staatsregierung sieht eine gewisse Erleichterung für KMU, hat jedoch keine belastbaren Daten zu Beschwerden oder Datenschutzverletzungen in diesem Zusammenhang.