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BayernSchriftliche AnfrageAfD

📄 Vorentwurf des Stimmkreisberichts: Zahl der Stimmkreise und Größe des Landtags

14. Oktober 2026Dokument 19/13365 · WP 19Bayern
Gerd Mannes
StimmkreisberichtLandeswahlgesetzWahlkreiseinteilungÜberhangmandateSitzzuteilungsverfahren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Vorentwurf des Stimmkreisberichts nach Art. 5 Abs. 5 Landeswahlgesetz, der sich mit der Zahl der bayerischen Stimmkreise und der Größe des Landtags befasst. Der fragestellende Abgeordnete möchte wissen, ob eine Verringerung der Stimmkreiszahl rechtlich möglich wäre und welche Auswirkungen dies auf die Landtagsgröße und die Verteilung von Überhang- und Ausgleichsmandaten hätte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Bayerische Landtag, die Landtagsfraktionen, die Landesverbände der im Landtag und Bundestag vertretenen Parteien sowie die Wählerinnen und Wähler der bayerischen Stimmkreise.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: ob geprüft wurde, die Zahl der Stimmkreise zu verringern und mit welchem Ergebnis; ob Art. 14 Abs. 1 Satz 5 BV nur eine Obergrenze festlegt, die einer Verringerung nicht entgegensteht; in welchen Wahlkreisen diese Obergrenze ausgeschöpft ist; welcher rechtliche Spielraum beim Verhältnis von Direkt- zu Listenmandaten besteht; ob eine Verringerung ohne Änderung der Mandatsaufteilung möglich wäre; welche Gesetzes- oder Verfassungsänderungen dafür nötig wären; wie sich dies auf Überhang- und Ausgleichsmandate auswirken würde; wie nah die Landtagsgröße dadurch an die Regelgröße von 180 Abgeordneten heranrücken könnte; welche Auswirkungen die Umstellung des Sitzzuteilungsverfahrens 2022 hatte; ob Berechnungen zur Landtagsgröße nach dem alten Verfahren vorliegen; aus welchen Gründen die Staatsregierung keine Verringerung vorschlägt; und ob eine Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren beabsichtigt ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Staatsregierung antwortet, dass die Prüfung einer Verringerung der Stimmkreiszahl nicht Gegenstand des Stimmkreisberichts ist. Art. 14 Abs. 1 Satz 5 BV regelt, dass je Wahlkreis höchstens ein Stimmkreis mehr gebildet werden darf, als Abgeordnete aus der Wahlkreisliste zu wählen sind; Näheres regelt das Landeswahlgesetz (insbesondere Art. 21). Zu den ausgeschöpften Wahlkreisen verweist die Staatsregierung auf Tabelle 3 des Vorentwurfs. Eine Verringerung der Stimmkreiszahl ohne Änderung der Mandatsaufteilung sei laut Staatsregierung nicht möglich (Verweis auf Art. 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 BV). Eine Verringerung würde laut Staatsregierung eine umfassende Verfassungsänderung voraussetzen (unter Verweis auf Möstl, BayVBl. 2022, 433 <436 ff.>); in der Folge sei auch mit einer Reduzierung der Überhang- und Ausgleichsmandate zu rechnen. Die Staatsregierung bewertet das 2022 eingeführte Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren als den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend und paradoxienvermeidend (Verweis auf Drs. 18/21545, S. 10). Berechnungen zur Landtagsgröße nach dem früheren Verfahren liegen laut Staatsregierung nicht vor. Die Staatsregierung schlägt im Stimmkreisbericht keine Verringerung der Stimmkreiszahl vor und beabsichtigt auch keine weitere Prüfung im Gesetzgebungsverfahren.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom AfD-Abgeordneten Gerd Mannes am 29.07.2026; die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration datiert vom 28.08.2026 und liegt vollständig vor. Das Ministerium hatte den Vorentwurf des Stimmkreisberichts am 23. Juni 2026 an Fraktionen und Parteien übersandt und bis 31. Juli 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben; der Vorentwurf ist unter www.stimmkreisreform.bayern.de veröffentlicht. Die Antwort verweist auf Art. 14 BV, Art. 21 LWG, die Drucksache 18/21545 (S. 10) sowie auf eine Literaturstelle (Möstl, BayVBl. 2022, 433 <436 ff.>). Das Gesetz vom 23. Mai 2022 führte das Sitzzuteilungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers anstelle von Hare/Niemeyer ein.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13365, Wahlperiode 19, eingereicht 29. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.