📄 Ermittlungen im Zusammenhang mit der BayWa AG
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der BayWa AG, insbesondere gegen einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden wegen des Verdachts der Untreue. Zudem geht es um ein Prüfverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Konzernabschluss 2023 sowie um Kontakte zwischen Mitgliedern der Staatsregierung und dem früheren BayWa-Vorstandsvorsitzenden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die BayWa AG und ihre aktuellen bzw. ehemaligen Organmitglieder, die Staatsanwaltschaft München I, die Generalstaatsanwaltschaft München, das Staatsministerium der Justiz, weitere Mitglieder der Staatsregierung sowie die BaFin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: welche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren seit 2022 im Zusammenhang mit der BayWa AG eingeleitet wurden und mit welchem Tatvorwurf, Verfahrensstand und zuständiger Behörde; gegen wie viele Organmitglieder ermittelt wird; seit wann Hinweise auf mögliche Straftaten vorlagen; welcher Sachverhalt den Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden zugrunde liegt; ob die Staatsregierung vorab Kenntnis von der Verfahrenseinleitung hatte; welche Kontakte seit 2008 zwischen Mitgliedern der Staatsregierung und dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden bestanden; welche Verantwortung er für den Jahresabschluss 2023 trägt; ob vorab Kenntnis vom BaFin-Prüfverfahren bestand; welche Kenntnisse über BaFin-Prüfverfahren vorliegen; ob es Hinweise von Aufsichtsbehörden oder Wirtschaftsprüfern auf Rechtsverstöße gab; und welche bayerischen Behörden mit der Sache befasst sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung antwortet: Die Staatsanwaltschaft München I leitete am 14. November 2024 aufgrund einer Strafanzeige ein Vorermittlungsverfahren ein, am 5. August 2025 ein Ermittlungsverfahren wegen unrichtiger Darstellung (§ 331 HGB) zum Konzernlagebericht 2023, und am 10. November 2025 ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und weitere Personen wegen Untreue. Die Ermittlungen wegen unrichtiger Darstellung richten sich gegen drei ehemalige und ein aktuelles Organmitglied, die wegen Untreue unter anderem gegen drei ehemalige Organmitglieder; ein Organmitglied ist von beiden Vorwürfen betroffen. Laut Staatsanwaltschaft betrifft der Untreue-Vorwurf gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden unter anderem Ausgaben für die Geburtstagsfeier eines ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds; weitere Details würden den Untersuchungszweck gefährden. Die Generalstaatsanwaltschaft München informierte das Staatsministerium der Justiz am 18. Juli 2025 und 26. August 2025 über die Vorermittlungen und am 8. Januar 2026 über die Einleitung des Untreue-Verfahrens. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende war vom 4. Juli 2008 bis 1. April 2023 Vorstandsvorsitzender und vom 6. Juni 2023 bis zu seinem Rücktritt am 19. Januar 2024 Aufsichtsratsvorsitzender; den Konzernabschluss/-lagebericht 2023 hat er nicht mitunterzeichnet. Die BaFin gab ihre Prüfanordnung zum Konzernabschluss 2023 am 11. November 2024 bekannt; der Staatsanwaltschaft lagen zuvor keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Zu Kontakten mit Mitgliedern der Staatsregierung werden konkrete Termine genannt: u. a. mit Staatsministerin Michaela Kaniber (20. November 2019), dem damaligen Staatssekretär Roland Weigert (29. Mai 2019 und 6. August 2021), Staatsminister Georg Eisenreich (24. Januar 2022) und Staatsminister Thorsten Glauber (2. August 2022). Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt; weitere bayerische Behördenvorgänge wurden nicht festgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Grünen-Abgeordneten Tim Pargent und Barbara Fuchs am 22.05.2026 eingereicht; die Antwort des Staatsministeriums der Justiz, im Einvernehmen mit weiteren Ressorts und der Staatskanzlei, datiert vom 12.08.2026. Die Staatsregierung verweist auf die Antwort zu Frage 2.1 einer früheren Schriftlichen Anfrage von Barbara Fuchs vom 16. September 2024 zur „BayWa-Krise“ (Drs. 19/4300). Der betrachtete Zeitraum für Frage 3.1 wurde auf die 18. und 19. Legislaturperiode (5. November 2018 bis 28. Mai 2026) beschränkt, da eine Recherche bis 2008 laut Staatsregierung nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft München I erteilte zu einzelnen Punkten keine weiteren Auskünfte, um den Untersuchungszweck laufender Ermittlungen nicht zu gefährden.