📄 Gewalttat am Gymnasium Schongau und „Attentäter-Fanszene“
📋 Worum geht es?
Am 08.07.2026 wurde am Welfen-Gymnasium in Schongau laut Darstellung des Staatsministeriums des Innern ein Angriff mit Schusswaffe und Messer verübt, bei dem zwei 13-jährige Schülerinnen von einem 16-jährigen ehemaligen Schüler schwer verletzt wurden. Der Fragesteller möchte wissen, welche Erkenntnisse zum Tathergang, zu einem im Internet verbreiteten „Manifest“ und zu einer möglichen Zuordnung dieses Manifests zum Tatverdächtigen vorliegen. Zudem fragt er nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu einer von ihm als „Attentäter-Fanszene“ bezeichneten, nach seiner Einschätzung gewaltorientierten rechtsextremistischen Onlinesubkultur.
👥 Wer ist betroffen?
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte des Welfen-Gymnasiums Schongau, die Opfer und ihre Angehörigen, die bayerische Polizei und Justiz, Schulen in Bayern allgemein sowie die vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachteten Onlinesubkulturen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: den genauen Tathergang und ob das „Manifest“ dem Tatverdächtigen zuzuordnen ist; den Ablauf des Polizeieinsatzes (Alarmierung, Eintreffzeiten, Evakuierung, Versorgung) und die Zahl der Verletzten; ob der Tatverdächtige vorab polizeilich bekannt war und welche Ermittlungsverfahren gegen ihn liefen; ob er Gewalttaten angekündigt hatte und welche Maßnahmen daraufhin ergriffen wurden; welche Hinweise auf Gewaltbereitschaft oder psychische Auffälligkeiten vorlagen; welche Hilfsangebote für Betroffene bestehen; welche Vorgaben es für Amokübungen an Schulen gibt und welchen Änderungsbedarf die Staatsregierung sieht; wie sich Amok- und Gewaltvorfälle an bayerischen Schulen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben; sowie welche Erkenntnisse zur sogenannten „Attentäter-Fanszene“ und deren Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorliegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Staatsministeriums des Innern (05.09.2026) gibt an: Am 08.07.2026 gegen 12:50 Uhr näherte sich ein 16-jähriger ehemaliger Schüler mit Pistole, sechs Schuss Munition und zwei Messern der Schule, gab einen Schuss ab (niemand verletzt), die Waffe blockierte danach, woraufhin er mit einem Messer zwei 13-jährige Schülerinnen von hinten mehrfach in den Rücken stach. Ein „Manifest“ existiert laut Behörden und wird derzeit auf Echtheit überprüft. Der Schulalarm wurde um 12:50 Uhr ausgelöst, die Erfassung aller Personen war um 14:00 Uhr abgeschlossen, die Festnahme erfolgte um 13:07 Uhr. Am Tag wurden 23 Personen von der Polizei intensiv betreut, zwei Schülerinnen wurden schwer verletzt und in den Krankenhäusern Kaufbeuren und Murnau behandelt. Laut Antwort war der Tatverdächtige den Sicherheitsbehörden bereits bekannt: Wegen zweier Vorfälle aus dem Jahr 2025 führte die Staatsanwaltschaft München II ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Billigung von Straftaten nach § 140 StGB (Bedrohung von Mitschülern, Verherrlichung von Amokläufen in sozialen Netzwerken), das nach der Tat von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) übernommen wurde. Es gab eine Wohnungsdurchsuchung bei den Eltern und eine psychiatrische Begutachtung; Haftgründe lagen laut Antwort bis zum 08.07.2026 nicht vor. Die Polizei führte Gefährderansprachen durch und stimmte sich mit Jugendamt und Schule ab. Der Beschuldigte war zudem einmal jugendgerichtlich wegen Verbreitung jugendpornografischer Inhalte vorgeahndet. Die Fragen 3.1 bis 5.3 wurden gemeinsam beantwortet. Bei den Fragen zu Details einzelner Vorfälle und Hinweise verweist die Staatsregierung auf den Schutz personenbezogener Daten und auf zwei Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Az. Vf. 67-IVa-13 und Vf. 72-IVa-12) und erklärt eine Beantwortung insoweit für nicht statthaft. Der vorliegende Dokumentausschnitt endet an dieser Stelle; Antworten zu den Fragen 6 bis 8 (Hilfsangebote, Schulsicherheitskonzepte, Langzeitstatistik, „Attentäter-Fanszene“) sind im Auszug nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Florian Siekmann (Bündnis 90/Die Grünen) am 04.08.2026. Eine Antwort der Staatsregierung liegt vor, datiert auf den 05.09.2026, erstellt vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die Staatsregierung verweist zur Begründung einzelner nicht beantworteter Fragen auf ein laufendes Ermittlungsverfahren des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft München (ZET) sowie auf zwei Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Schutz personenbezogener Daten (Vf. 67-IVa-13 vom 11.09.2014 und Vf. 72-IVa-12 vom 20.03.2014). Genannte Zahlen: zwei Schuss Munition verblieben nach einem abgegebenen Schuss, zwei schwer verletzte Schülerinnen, 23 intensiv betreute Personen am Tattag, Alarmierung um 12:50 Uhr, Festnahme um 13:07 Uhr, vollständige Erfassung um 14:00 Uhr.