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BayernSchriftliche AnfrageAfD

📄 Vorsätzliche Tötungsdelikte in Bayern

13. Oktober 2026Dokument 19/13408 · WP 19Bayern
Jörg Baumann
TötungsdelikteMordTotschlagKriminalstatistikTatverdächtige

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit vorsätzlichen Tötungsdelikten (Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen) in Bayern. Erfragt werden Fallzahlen für die Jahre 2016 sowie 2021 bis 2025 auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), sowie Angaben zu Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Opfer-Täter-Beziehung, Tatmitteln und der regionalen Verteilung auf Polizeipräsidien. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Anfrage am 05.09.2026 beantwortet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die bayerische Polizei (Landespolizeipräsidien und Landeskriminalamt), die Staatsregierung als antwortende Stelle sowie die Bevölkerung Bayerns als Bezugsrahmen der Kriminalstatistik.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: wie viele vorsätzliche Tötungsdelikte (PKS-Summenschlüssel 892500) in den genannten Jahren erfasst wurden, aufgeschlüsselt nach Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen sowie nach vollendeten und versuchten Taten; worauf die Staatsregierung den 2025 verzeichneten Anstieg der Fälle um 39 bzw. 10,7 % zurückführt; wie viele Tatverdächtige ermittelt wurden, aufgeschlüsselt nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit sowie nach tatverdächtigen Zuwanderern gemäß PKS-Definition; wie sich nichtdeutsche Tatverdächtige auf Staatsangehörigkeiten verteilen; welchen aufenthaltsrechtlichen Status tatverdächtige Zuwanderer hatten; wie sich Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen darstellen; wie viele nichtdeutsche Tatverdächtige bzw. tatverdächtige Zuwanderer als Mehrfachtäter bekannt waren; wie sich die Fälle auf die Polizeipräsidien verteilen; wie die Opfer-Täter-Beziehung aussah; welche Tatmittel zum Einsatz kamen; sowie wie sich der Anteil tatverdächtiger Zuwanderer seit 2016 entwickelt hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Staatsregierung verweist für die meisten Fragen auf statistische Anlagen (Anlage 1–10). Laut Anlage 1 wurden 2025 insgesamt 405 vorsätzliche Tötungsdelikte (Summenschlüssel 892500) erfasst, davon 322 versucht und 83 vollendet; 2024 waren es 366, 2023 420, 2022 403, 2021 361 und 2016 431 Fälle. Für § 211 StGB (Sonstiger Mord) wurden 2025 126 Fälle erfasst (85 versucht, 41 vollendet). Bei Totschlag (§ 212 StGB) wurden 2025 272 Fälle gezählt (235 versucht, 37 vollendet). Laut Anlage 2 wurden bei Totschlag 2025 insgesamt 327 Tatverdächtige ermittelt, davon 171 (52,3 %) deutsche und 156 (47,7 %) nichtdeutsche Staatsangehörige, darunter 62 (19,0 %) tatverdächtige Zuwanderer gemäß PKS-Definition; bei Sonstigem Mord waren es 136 Tatverdächtige, davon 72 (52,9 %) deutsche und 64 (47,1 %) nichtdeutsche, darunter 26 (19,1 %) Zuwanderer. Die Staatsregierung nennt als allgemeine Einflussfaktoren auf die Kriminalitätsentwicklung demografische, sozioökonomische, soziale/kulturelle Aspekte sowie Migration und Urbanisierung, verweist aber darauf, dass ihr keine empirischen Studien zum konkreten Anstieg 2025 vorliegen und sie von Spekulationen absieht. Sie weist zudem darauf hin, dass die übergeordnete Straftatenobergruppe 'Straftaten gegen das Leben' 2025 gegenüber dem Vorjahr um 2,4 % rückläufig war. Zu den Fragen nach der Verknüpfung von Staatsangehörigkeit mit Opfer-Täter-Beziehung bzw. Tatmitteln (5.2 und 6.2) antwortet die Staatsregierung, dass dies mit den Mitteln der PKS nicht standardisiert darstellbar sei und eine manuelle Einzelauswertung von Akten einen erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand bedeuten würde, weshalb diese nicht erfolgt. Der Begriff 'Intensivtäter' sei in der PKS nicht definiert und daher nicht automatisiert auswertbar, 'Mehrfachtäter' hingegen schon (Verweis auf Anlage 6). Die detaillierten Zahlen zu Staatsangehörigkeiten, aufenthaltsrechtlichem Status, Alters-/Geschlechterstruktur, Verteilung auf Polizeipräsidien, Opfer-Täter-Beziehung, Tatmitteln und der Mehrjahresentwicklung seit 2016 befinden sich in den Anlagen 3 bis 10, deren vollständiger Inhalt im vorliegenden Textauszug nicht wiedergegeben ist.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Jörg Baumann (AfD) am 14.08.2026 eingereicht; die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration datiert vom 05.09.2026 und liegt vor. Die Angaben beruhen auf der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nach bundeseinheitlichen Richtlinien, die nur der Polizei bekannt gewordene Straftaten einschließlich strafbarer Versuche bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. Die Staatsregierung verweist bei zwei Fragen (5.2 und 6.2) auf Art. 13 Abs. 2, 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 der Bayerischen Verfassung zur Begründung, warum eine manuelle Einzelaktenauswertung trotz des parlamentarischen Fragerechts nicht erfolgt. Konkrete Fallzahlen für 2025: 405 vorsätzliche Tötungsdelikte insgesamt, davon 322 versucht und 83 vollendet, sowie ein von der PKS ausgewiesener Anstieg um 39 Fälle bzw. 10,7 % gegenüber 2024.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13408, Wahlperiode 19, eingereicht 14. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.