📄 Initiativdrucksache 19/13409
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller verweisen auf Medienberichte über Gewalt-, Diebstahls- und Sexualdelikte in bayerischen Schwimmbädern und an Badestellen und bitten um eine Übersicht der entsprechenden Straftaten seit 2020. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration antwortet auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und erläutert dabei auch methodische Grenzen der verfügbaren Daten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber und Besucherinnen und Besucher von Frei-, Hallenbädern und Badestellen in Bayern, die Bayerische Landespolizei sowie die Kommunen als Betreiber öffentlicher Schwimmbäder.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: wie viele Gewalt-, Diebstahls-, Sexual- und sonstige Delikte seit 2020 in bayerischen Schwimmbädern erfasst wurden und wie sich diese Zahlen jährlich verändert haben; wie hoch die Aufklärungsquote je Deliktsart ist; wie sich die Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter gliedern; ob es Wiederholungstäter gibt; wie sich Fallzahlen zwischen Frei-, Hallenbädern und Badestellen sowie regional unterscheiden; wie viele Polizeieinsätze, Festnahmen und Platzverweise es gab; welche Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen ergriffen wurden; wie verbreitet Videoüberwachung in Schwimmbädern ist; wie viele Hausverbote ausgesprochen wurden; und in welcher Höhe der Freistaat Kommunen bei Sicherheitsmaßnahmen unterstützt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung verweist für die Fallzahlen, Aufklärungsquoten und Tatverdächtigen-Angaben (Fragen 1.1 bis 2.2) auf die Anlagen 1 und 2 der Drucksache, die im vorliegenden Textauszug nicht enthalten sind. Zu Wiederholungstätern verweist sie auf Anlage 3; Vorstrafen von Tatverdächtigen werden in der PKS generell nicht erfasst. Eine Aufschlüsselung nach „Freibädern, Hallenbädern und sonstigen Badestellen“ sowie nach „regionalen Schwerpunkten“ oder einzelnen Einrichtungen sei mangels entsprechender PKS-Kategorien nicht automatisiert möglich und würde eine manuelle Akteneinzelauswertung erfordern, die in der verfügbaren Zeit nicht leistbar sei; aus denselben Gründen könnten auch Zahlen zu Polizeieinsätzen, Streifenfahrten, Festnahmen und Platzverweisen (Fragen 4.1/4.2) nicht automatisiert ermittelt werden. Zu Schwerpunktaktionen (Frage 4.3) teilt die Staatsregierung mit, dass die Bayerische Polizei im Juli 2023 – ausgelöst durch Vorfälle in anderen Bundesländern, nicht durch herausragende Vorfälle in Bayern selbst – sensibilisiert und zu proaktivem Kontakt mit Badbetreibern angehalten wurde; dies erfolge seitdem fortlaufend, mit Fokus auf Sicherheitskonzepten, niedrigschwelliger Verständigung und ggf. verstärktem Sicherheitsdienst. Zu Prävention (5.1–5.3) verweist die Antwort darauf, dass Aufsicht und Sicherheit in Schwimmbädern grundsätzlich Aufgabe der Betreiber sei, die Polizei bei Bedarf einzelfallbezogen tätig werde. Zu Videoüberwachung (6.1–6.3) erklärt die Staatsregierung, dass Gemeinden im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts eigenständig über den Einsatz von Videotechnik (auf Basis von Art. 24 BayDSG) entscheiden; eine landesweite Erhebung bei über 2.000 Städten und Gemeinden sei aufsichtlich nicht veranlasst und in der verfügbaren Zeit nicht durchführbar. Der bereitgestellte Text bricht bei Frage 6.3 ab, sodass die Antworten zu Fragen 7.1 bis 8.3 nicht vorliegen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Jörg Baumann (AfD) am 25.05.2026; die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration datiert vom 05.09.2026. Die Staatsregierung verweist mehrfach darauf, dass Begriffe wie „Gewaltdelikte“, „Freibäder/Hallenbäder“, „regionale Schwerpunkte“ oder einzelne „Einrichtungen“ keine validen PKS-Rechercheparameter seien, weshalb ersatzweise die PKS-Straftatengruppe „Gewaltkriminalität“ (PKS-Schlüssel 892000) sowie zusätzlich die vorsätzliche leichte Körperverletzung (PKS-Schlüssel 224000) ausgewertet wurden. Für mehrere Fragen (3.1–3.3, 4.1–4.2, 6.1–6.3) lehnt die Staatsregierung eine Beantwortung unter Verweis auf den damit verbundenen Zeit- und Personalaufwand ab, auch unter Abwägung des parlamentarischen Fragerechts nach Art. 13 Abs. 2, 16a Abs. 1 und 2 Satz 1 der Bayerischen Verfassung. Konkrete Fallzahlen, Aufklärungsquoten und Tatverdächtigendaten befinden sich in den Anlagen 1 bis 3 der Drucksache, die im hier vorliegenden Textauszug nicht enthalten sind.