📄 Angespannte Grundwasserlage und Sicherung der Trinkwasserversorgung in Bayern
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Entwicklung der Grundwasserstände in Bayern seit 2020 sowie die Sicherheit der Trinkwasserversorgung. Die Staatsregierung antwortet mit Daten zur Grundwasserneubildung aus Niederschlag, zu Einschränkungen der Wassernutzung und zu Risiken für die künftige Versorgung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen und Wasserversorger in allen bayerischen Regierungsbezirken, insbesondere kleinere Versorger in Franken, Ostbayern und im Allgäu sowie die Landeshauptstadt München, die zeitweise Nutzungseinschränkungen erlassen hat.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wie entwickelten sich die Grundwasserstände seit 2020 je Regierungsbezirk? Wie viele Grundwassermessstellen zeigen niedrige Werte? In welchen Gebieten ist die Trinkwassersituation angespannt? Welche Kommunen haben seit 2020 Nutzungseinschränkungen angeordnet, nach welchen rechtlichen Grundlagen? Wie entwickelten sich Trinkwasserverbrauch und Verbrauchsspitzen? Wo kam es zu Versorgungsengpässen? Wo sieht die Staatsregierung künftige Risiken? Welcher Investitionsbedarf besteht und welche Fördermittel wurden bereitgestellt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung antwortet: Die Grundwasserneubildung aus Niederschlag lag 2020–2025 in allen Regierungsbezirken 11,8 bis 19,3 Prozent unter dem Mittel von 1971–2000; 2023 und 2024 waren überdurchschnittlich, 2020–2022 und 2025 unterdurchschnittlich. Aktuelle Messstellenwerte sind im Niedrigwasserinformationsdienst (NID) veröffentlicht (Stand 19.08.2026, siehe Anlage 1). Die Trinkwasserversorgung sei laut Staatsregierung landesweit gewährleistet; mehrere Versorger hätten zum Wassersparen aufgerufen, eine geringe Zahl Allgemeinverfügungen mit Nutzungseinschränkungen erlassen (u. a. München vom 14.07. bis 01.08.2026) oder Notversorgung organisiert; die meisten bekannten Fälle lägen im südlichen und östlichen Bayern. Einschränkungen der Wasserentnahme in Kommunen würden statistisch nicht erfasst; eine bayernweite Abfrage bei über 2.000 Gemeinden sei laut Staatsregierung unverhältnismäßig. Rechtsgrundlagen für Beschränkungen seien WHG, BayWG, Gemeindeordnung und LStVG. Zum Trinkwasserverbrauch liegen laut Staatsregierung wegen dreijährlichem Erhebungsturnus der Umweltstatistik nur Daten bis 2022 vor, ein Vergleich seit 2020 sei nicht möglich; Verbrauchsspitzen seien nicht repräsentativ auswertbar. Versorgungsengpässe würden nicht statistisch erfasst; vor 2026 seien vor allem Fälle in Franken, Ostbayern und im Allgäu bei kleinen, auf Quellwasser gestützten Versorgern bekannt geworden. Die Staatsregierung verweist auf die Strategie „Wasserzukunft Bayern 2050“ und das Programm „Wassersicherheit 2050“ mit landesweiter Fortschreibung der Wasserversorgungsbilanzen, deren Abschluss für 2028 erwartet werde. Der Antworttext bricht bei Frage 6 zum Investitionsbedarf ab, sodass hierzu keine Angaben vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD) am 10.08.2026 eingereicht; die Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern erfolgte am 08.09.2026 und liegt vollständig vor. Genannte Rechtsgrundlagen: Art. 57 Abs. 2 GO, Art. 18 Abs. 3 und Art. 29 Abs. 2 BayWG, §§ 13, 18, 22 WHG, Art. 24 Abs. 1 GO, Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG. Verwiesen wird auf den LfU-Bericht „Niedrigwasser 2018 und 2019“ sowie auf die Strategien „Wasserzukunft Bayern 2050“ und „Wassersicherheit 2050“ mit erwartetem Abschluss der Datenerhebung 2028. Die vorliegende Textfassung des Dokuments ist am Ende (Antwort zu Frage 6) abgeschnitten.