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BayernSchriftliche AnfrageSPD

📄 Vorbereitung der staatlichen und kommunalen Verwaltung in Bayern auf die EUDI-Wallet

12. Oktober 2026Dokument 19/13417 · WP 19Bayern
Arif Taşdelen
EUDI-Walletdigitale IdentitätBundIDOnlinezugangsgesetzelektronische Authentifizierung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Vorbereitung der staatlichen und kommunalen Verwaltung in Bayern auf die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet). Diese soll Bürgerinnen und Bürgern künftig ermöglichen, sich über ein mobiles Endgerät elektronisch auszuweisen und digitale Nachweise zu verwenden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung soll die erste Stufe der staatlichen EUDI-Wallet Anfang 2027 bereitgestellt werden; öffentliche Stellen müssen EUDI-Wallets nach EU-Verordnung akzeptieren, wenn sie eine elektronische Identifizierung verlangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die staatliche und kommunale Verwaltung in Bayern, insbesondere das Staatsministerium für Digitales, die BayKommun AöR, bayerische Kommunen sowie Nutzerinnen und Nutzer von Online-Verwaltungsdiensten über das BayernPortal und den DigitalMarkt der BayKommun.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: welches Ressort die Vorbereitung koordiniert; welche Aufgaben die BayKommun übernimmt; welche Meilensteine bis zur Einführung geplant sind; wie viele Onlinedienste eine elektronische Identifizierung erfordern und welche davon angebunden werden sollen; welcher technische Anbindungsweg vorgesehen ist; wie der Vorbereitungsstand der Kommunen erfasst wird; welche Kommunen an Pilotvorhaben teilnehmen; welche Kosten erwartet werden; welche Auswirkungen auf den Personalbedarf und welche Schulungsangebote es gibt; welche Nutzertests und Barrierefreiheitsprüfungen vorgesehen sind; und welche alternativen Zugangswege ohne EUDI-Wallet bestehen bleiben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort des Staatsministeriums für Digitales (StMD) koordiniert das StMD gemäß § 14 Nr. 1–3 StRGVV die übergeordnete Koordinierung und Unterstützung der Kommunen; die fachliche Integration liegt bei den jeweils verantwortlichen Ressorts. Die BayKommun AöR übernimmt die Informationsweitergabe, u. a. über Informationsveranstaltungen, KommunalWiki und BayKoNet. Das StMD empfiehlt die Anbindung der EUDI-Wallet über die BundID; die Anbindung an bayerische Verfahren wird bis Jahresende angestrebt. Als Meilensteine werden genannt: eine Bekanntmachung zur BundID-Anbindung (BayMBl. 2025 Nr. 7 vom 8. Januar 2025), Informationsveranstaltungen für Kommunen (Q2–Q3/2026) und für bayerische Ressorts (Juli 2026) sowie ein Informationsschreiben an alle Kommunen (Juli 2026). Im BayernPortal verlinken laut Antwort mehr als 4.000 staatliche und kommunale Behörden auf mehr als 70.000 Onlineverfahren; eine genaue Zahl der Dienste mit Authentifizierungspflicht liegt nicht vor. Grundsätzlich sollen alle Onlinedienste des DigitalMarkts mit Identifizierungspflicht über die BundID an die EUDI-Wallet angebunden werden. Zum Vorbereitungsstand der Kommunen, zu befragten Kommunen, zu Pilotkommunen und zum Personalbedarf liegen der Staatsregierung laut Antwort keine Angaben vor, da diese nicht erhoben werden. Bei den Kosten gibt die Staatsregierung an, dass durch die ohnehin verpflichtende BundID-Anbindung keine zusätzlichen, ausschließlich der EUDI-Wallet zurechenbaren Kosten entstehen; eine zentrale Kostenschätzung für individuell entwickelte kommunale Verfahren sei nicht möglich. Die Anbindung der BundID und der EUDI-Wallet soll für Kommunen betriebskostenfrei sein. Ein separater bayerischer Nutzertest ist laut Antwort nicht vorgesehen, da Tests auf Bundesebene erfolgen. Die Barrierefreiheitsprüfung obliegt laut Antwort der jeweils zuständigen öffentlichen Stelle nach BayBGG, BayDiV und BITV 2.0. Die Nutzung der EUDI-Wallet ist freiwillig; bestehende Zugangswege wie das ELSTER-Konto bleiben laut Antwort erhalten. Maßnahmen zur fortlaufenden Erfassung des kommunalen Vorbereitungsstands sind laut Antwort derzeit nicht geplant.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom SPD-Abgeordneten Arif Taşdelen am 13.08.2026 eingereicht; eine Antwort des Staatsministeriums für Digitales liegt vor und datiert vom 10.09.2026. Genannt werden u. a. mehr als 4.000 Behörden und mehr als 70.000 Onlineverfahren im BayernPortal (Stichtag 31. Juli 2026), ein Zeitplan für die BundID-Anbindung bis Jahresende 2026 sowie der Verweis auf die Bekanntmachung im BayMBl. 2025 Nr. 7 vom 8. Januar 2025 und auf Art. 5f Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 910/2014 i. d. F. der Verordnung (EU) 2024/1183. Zu mehreren Fragen (Vorbereitungsstand der Kommunen, Zahl befragter Kommunen, Pilotkommunen, Personalbedarf, laufende Erfassungsmaßnahmen) erklärt die Staatsregierung, dass ihr keine Angaben vorliegen bzw. keine Erhebung stattfindet.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13417, Wahlperiode 19, eingereicht 13. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.