📄 Vorbereitungen auf Strommangellagen und industrielle Lastabschaltungen in Bayern
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der von der Bundesnetzagentur seit 2024 aufgebauten „Sicherheitsplattform Strom“, über die bei einer länger anhaltenden Strommangellage der Stromverbrauch großer Verbraucher staatlich koordiniert reduziert werden könnte. Erfasst werden sollen Verbrauchsstellen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 8 GWh; betroffene Unternehmen könnten mit 24 bis 72 Stunden Vorlauf zur Verbrauchsreduzierung verpflichtet oder bei Nichtbefolgung vom Netz getrennt werden. Die Fragesteller verweisen zudem auf eine Einschätzung des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, wonach der Versorgungssicherheitsstandard ab 2028 im Schnitt der untersuchten Szenarien nicht mehr eingehalten werden könnte und bis 2035 bundesweit knapp 40 GW zusätzliche steuerbare Kraftwerkskapazität nötig seien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen wären energieintensive Industrieunternehmen in Bayern mit einem Jahresstromverbrauch ab 8 GWh, insbesondere in Branchen mit kontinuierlichen oder wärmeintensiven Produktionsprozessen (z. B. Glasschmelze), sowie kritische Infrastrukturen wie Wasserversorgung, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Telekommunikation und Lebensmittelversorgung im Krisenfall.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich unter anderem: Wie viele bayerische Verbrauchsstellen über 8 GWh liegen vor und welche Wirtschaftszweige sind betroffen? Welche Informationen hat die Staatsregierung seit 2024 zur „Sicherheitsplattform Strom“ erhalten und wann wurde sie informiert? Welche Behörden sind eingebunden? Welche Verbrauchsstellen kämen für Lastreduzierungen in Frage und nach welchen Kriterien? Welche schutzwürdigen Produktionsprozesse gibt es? Wie hoch wären wirtschaftliche Schäden bei 24-/72-stündiger bzw. siebentägiger Reduzierung? Welche Ausgleichsmöglichkeiten gibt es? Welche Maßnahmen wurden seit 2022 zur Erhöhung gesicherter Erzeugungsleistung ergriffen, welcher zusätzliche Kraftwerksbedarf besteht bis 2030/2035, welche Katastrophenschutz-Szenarien und Notstromvorkehrungen bestehen, und welche Haushaltsmittel sind bzw. werden für Vorsorgemaßnahmen eingeplant?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung (StMWi, im Einvernehmen mit dem Innenministerium) antwortet in weiten Teilen, dass ihr keine Informationen vorliegen: Zu Fragen 1.1–1.3 (Zahl der Verbrauchsstellen, betroffene Wirtschaftszweige, informierte Unternehmen) liegen dem StMWi keine Informationen vor. Zu Fragen 2.1–2.3 erklärt die Staatsregierung, sie sei über die Errichtung der „Sicherheitsplattform Strom“ nicht informiert und folglich auch nicht eingebunden worden. Zu Fragen 3.1–3.2 liegen dem StMWi keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Zu Frage 3.3 nennt die Staatsregierung als Beispiel die elektrische Glasschmelze, bei der eine ungeplante, längere Stromreduktion zum unkontrollierten Abkühlen und zur Unbrauchbarkeit der Glaswanne führen könnte. Zu Frage 4.1 verweist die Staatsregierung auf eine Studie des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, wonach ein deutschlandweiter Stromausfall einen Schaden von 0,6 bis 1,3 Mrd. Euro pro Stunde verursachen könnte; bei proportionaler Verteilung ergäbe sich für Bayern eine Größenordnung von etwa 90 bis 210 Mio. Euro pro Stunde bei einem flächendeckenden Ausfall. Zu Fragen 4.2–4.3 liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Antwort zu den Fragen ab 5.1 ist im vorliegenden Textausschnitt nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Abgeordneten der AfD-Fraktion (Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier) am 16.08.2026; die Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern) datiert vom 11.09.2026 und liegt vor. Die Fragesteller nennen als Datengrundlage einen bundesweit angenommenen Schwellenwert von 8 GWh Jahresstromverbrauch, eine Vorlaufzeit von 24 bis 72 Stunden sowie rund 4.300 bundesweit betroffene Großverbrauchsstellen; zudem verweisen sie auf eine Einschätzung des Übertragungsnetzbetreibers Amprion zu einem ab 2028 nicht mehr eingehaltenen Versorgungssicherheitsstandard und einem bundesweiten Zusatzbedarf von knapp 40 GW steuerbarer Kraftwerkskapazität bis 2035. Die Staatsregierung gibt an, über die Errichtung der „Sicherheitsplattform Strom“ nicht informiert worden zu sein, und beruft sich bei Frage 4.1 auf eine Studie des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag mit einer Schadensschätzung von 0,6 bis 1,3 Mrd. Euro pro Stunde bundesweit bzw. 90 bis 210 Mio. Euro pro Stunde für Bayern.