📄 Initiativdrucksache 19/13427
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für den Einbau von Kabelrinnen in Gehwegen zur Nutzung für E-Auto-Ladekabel. Dabei wird die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen, Elektroautobesitzer ohne eigenen Stellplatz sowie die allgemeine Öffentlichkeit, die Gehwege nutzt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden zentrale Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit, den Anforderungen an Kabelrinnen und den bestehenden Genehmigungsprozessen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Staatsregierung befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen der Sondernutzung, den Anforderungen an Kabelrinnen und der Verantwortung für deren Zustand. Es wird festgestellt, dass keine spezifischen Vorgaben für Kabelrinnen existieren und dass die Genehmigung im Einzelfall von den Kommunen abhängt.
⚡ Einordnung
Die Staatsregierung hat keine Kenntnis von genehmigten Kabelrinnenprojekten seit 2021. Es gibt keine spezifischen Vorgaben für die Nutzung von Kabelrinnen, und die Verantwortung für deren Unterhaltung liegt in der Regel bei den Kommunen.