📄 Initiativdrucksache 19/13428
📋 Worum geht es?
Die Schriftliche Anfrage befasst sich mit der Personalausstattung der bayerischen Steuerverwaltung im Vergleich zu den anderen 15 deutschen Bundesländern. Die Fragesteller möchten wissen, wie Bayern in verschiedenen Kriterien der Personalausstattung im Vergleich abschneidet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter der bayerischen Steuerverwaltung sowie die Bürger, die mit der Steuerverwaltung interagieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Rangnummer Bayerns in fünf spezifischen Kriterien der Personalausstattung der Steuerverwaltung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und die Rangplätze Bayerns in den angefragten Kriterien angegeben: 10. Platz bei Personal zu Einwohnerzahl, 14. Platz bei Personal zu Einkommen-/Körperschaftsteuerfällen, 12. Platz bei Betriebsprüfern zu Zahl der Betriebe, 15. Platz bei Umsatzsteuersonderprüfern zu Unternehmen. Für die Frage nach dem Personalbedarf in der Steuerfahndung kann kein Ranglistenplatz ermittelt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass es keine offiziellen Vergleichsberechnungen zur Personalausstattung gibt. Die Rangplätze basieren auf allgemein zugänglichem Statistikmaterial aus dem Jahr 2025.