📄 Initiativdrucksache 19/13434
📋 Worum geht es?
Die schriftliche Anfrage befasst sich mit den Liquiditätshilfen, die Landkreise für ihre Kreiskliniken bereitstellen. Es werden verschiedene Aspekte der Finanzierung und Verwendung dieser Mittel hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landkreise in Bayern und deren Kreiskliniken sowie die Staatsregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den genehmigten Kapitalhilfen in den Haushalten der Landkreise, deren Verwendung zur Liquiditätssicherung und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung hat in ihrer Antwort auf die Fragen 1a bis 1c keine Daten vorgelegt, da eine umfassende Auswertung der Landkreise erforderlich wäre. Auch zu weiteren Fragen kann keine belastbare Aussage getroffen werden, da die entsprechenden Daten fehlen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Staatsregierung Kreishaushalte genehmigt hat, die Zahlungen zur Liquiditätssicherung als Kapitalausstattung vorsehen. Die Antwort der Staatsregierung weist darauf hin, dass eine Auswertung der Daten einen erheblichen Aufwand erfordern würde.