📄 Entwicklung der Mittel des kommunalen Finanzausgleichs (BayFAG) im Verhältnis zur Steigerung der Sozial- und Teilhabeausgaben der bayerischen Bezirke
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den staatlichen Zuweisungen nach Art. 15 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG), mit denen sich der Freistaat Bayern an den Sozial- und Teilhabeausgaben der bayerischen Bezirke beteiligt. Der Fragesteller möchte wissen, wie sich diese Zuweisungen seit 2018 im Vergleich zur Entwicklung der Sozial- und Teilhabeausgaben der Bezirke, insbesondere für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege, entwickelt haben. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die staatlichen Mittel mit der Ausgabenentwicklung Schritt halten oder ob eine wachsende Finanzierungslücke über die Bezirksumlage gedeckt werden muss.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die sieben bayerischen Bezirke (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben) als Träger der Eingliederungshilfe und überörtliche Träger der Sozialhilfe sowie die Landkreise und kreisfreien Städte, die über die Bezirksumlage zur Finanzierung beitragen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: Wie haben sich die Zuweisungen nach Art. 15 BayFAG seit 2018 je Jahr und je Bezirk entwickelt und welcher Anteil der Sozialausgaben wird dadurch gedeckt? Wie hat sich der gesamte kommunale Finanzausgleich und der Kommunalanteil am Steuerverbund entwickelt? Wie haben sich die Sozial- und Teilhabeausgaben der Bezirke entwickelt und wie verhält sich deren Steigerung zur Steigerung der Art.-15-Zuweisungen? Welcher Anteil der Mehrausgaben wurde durch den Freistaat kompensiert und wie hoch ist die verbleibende, über die Bezirksumlage zu deckende Finanzierungslücke? Wie bewertet die Staatsregierung dies mit Blick auf das Konnexitätsprinzip? Welche Entwicklung erwartet die Staatsregierung bis 2030 und welche Mittel sind dafür eingeplant? Wie hat sich die Bezirksumlage je Bezirk entwickelt? Sieht die Staatsregierung die Ausgabensteigerungen als bundesrechtlich bedingt an und welche Schritte unternimmt sie gegenüber dem Bund?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat antwortet mit umfangreichem Zahlenmaterial: Die Zuweisungen nach Art. 15 BayFAG stiegen von 691,5 Mio. Euro (2018) auf 1.316,5 Mio. Euro (2026), ein Anstieg um 90,4 Prozent. Die für die Berechnung maßgeblichen Sozialausgaben der Bezirke stiegen von 3.801,3 Mio. Euro (2018) auf 6.204,3 Mio. Euro (2025), ein Anstieg um 63,2 Prozent. Der Deckungsanteil der Zuweisungen an den Sozialausgaben sank von 20,4 Prozent (2018) auf einen Tiefstand von 15,5 Prozent (2023) und stieg bis 2026 wieder auf 23,2 Prozent. Der Anteil der Art.-15-Zuweisungen am gesamten kommunalen Finanzausgleich lag 2018 bei 7,3 Prozent und 2026 bei 10,3 Prozent. Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund wurde laut Finanzausgleichsänderungsgesetz 2026 von 12,75 auf 13,3 Prozent (2026) und auf 13,5 Prozent (ab 2027) angehoben; weitere Anhebungen sind laut Antwort derzeit nicht vorgesehen. Die Zuweisungen gelten mit einem Zeitversatz von zwei Jahren (Zuweisungen 2026 basieren auf Ausgaben 2024) und sind allgemeine, nicht zweckgebundene Deckungsmittel ohne Anspruch auf vollständigen Kostenersatz. Die Staatsregierung erstellt laut eigener Angabe keine eigenen Prognosen zu den künftigen Sozialausgaben, verweist aber auf die Bezirkshaushalte 2026, wonach die Bezirke bis 2029 mit einer jährlichen Steigerung von 6 Prozent rechnen. Für 2026/2027 sind im Doppelhaushalt jeweils 1.316.481.700 Euro für Art.-15-Zuweisungen veranschlagt (Kapitel 13 10, Titel 633 08). Zur Konnexitätsfrage antwortet die Staatsregierung, sie beachte das Konnexitätsprinzip konsequent, sehe die gestiegene Aufgabenbelastung im Sozialbereich aber vor allem beim Bund verantwortet, da dort regelmäßig keine Konnexität des Freistaats vorliege. Die Angaben zu den Ausgaben des Jahres 2025 beruhen auf noch nicht vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband überprüften Eigenmeldungen der Bezirke. Der Antworttext bricht bei Frage 6a zur Entwicklung der Bezirksumlage ab; die vollständige Antwort liegt im vorliegenden Dokumentauszug nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Florian Köhler (AfD) am 03.07.2026 eingereicht; die Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat datiert vom 21.09.2026. Die Staatsregierung nennt konkrete Haushaltsansätze (1.316.481.700 Euro für 2026/2027, Kap. 13 10 Tit. 633 08) und verweist auf das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2026 als Rechtsgrundlage für die Anhebung des Kommunalanteils am Steuerverbund. Die Bewertung zum Konnexitätsprinzip (keine Konnexität des Freistaats bei bundesrechtlich veranlassten Standards) ist die eigene Einschätzung der Staatsregierung. Die Zahlen zu den Sozialausgaben 2025 sind laut Staatsregierung vorläufig und noch nicht geprüft.