✏️ Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 hier: Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen (Drs. 19/12912)
📋 Worum geht es?
Der Änderungsantrag zielt darauf ab, die Anpassung der Beamtenbesoldung in Bayern zeit- und wirkungsgleich mit den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst zu gestalten. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung der Bezüge ab April 2026 und März 2027, um die Fairness zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, die Anpassungszeitpunkte für die Beamtenbesoldung auf die tarifvertraglich vereinbarten Zeitpunkte vorzuziehen, um eine faire Bezahlung zu sichern.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält konkrete Änderungen in den Paragrafen des Gesetzentwurfs, die die Anpassungszeitpunkte für die Besoldung vorverlegen. Dies steht im Widerspruch zur Staatsregierung, die eine Verzögerung der Anpassung um sechs Monate vorschlägt.