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BayernAntragFreie WählerCSU

📝 Bericht zu Vertragsverletzungsverfahren wegen verfehlter Recyclingquoten

29. September 2026Dokument 19/13615 · WP 19Bayern
Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Martin Behringer, Dr. Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix Freiherr von Zobel, Thomas Zöller, Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Dr. Stefan Ebner, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Steffen Vogel
VertragsverletzungsverfahrenRecyclingquotenUmweltschutzEU-Recht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag befasst sich mit einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland, das aufgrund unzureichender Recyclingquoten eingeleitet wurde. Es wird gefordert, dass die Staatsregierung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz über die Ursachen und Maßnahmen berichtet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger in Bayern sowie Institutionen, die mit Abfallwirtschaft und Recycling befasst sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass die Staatsregierung im Ausschuss über die Ursachen, Konsequenzen und Abhilfemaßnahmen im Kontext des Vertragsverletzungsverfahrens berichtet.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält den Antrag, der die Staatsregierung auffordert, über die Situation der Recyclingquoten und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen zu informieren. Es sind keine spezifischen Maßnahmen oder Zahlen im Dokument enthalten.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13615, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.