📝 Anhebung der Anwendungsgrenze der Niederschlagswasser-Freistellungsverordnung
📋 Worum geht es?
Der Antrag zielt darauf ab, die Anwendungsgrenze der Niederschlagswasser-Freistellungsverordnung (NWFreiV) zu erhöhen. Aktuell liegt diese Grenze bei 1.000 m2, was nicht mehr den technischen Standards entspricht. Der Fokus liegt auf der Schadstoffbelastung des Niederschlagswassers und nicht auf der Menge.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundstückseigentümer mit befestigten Flächen über 1.000 m2 sowie die zuständigen Wasserbehörden, die für die Genehmigung wasserrechtlicher Verfahren zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, die Anwendungsgrenze der NWFreiV bei der Reinigung von Niederschlagswasser auf befestigte Flächen größer als 1.000 m2 anzuheben, um die Anzahl der wasserrechtlichen Verfahren zu reduzieren.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antrag, der die Staatsregierung auffordert, die Anwendungsgrenze anzuheben. Es werden keine spezifischen Maßnahmen oder Paragrafen genannt, sondern die Notwendigkeit einer Anpassung an die technischen Regeln betont.