✅ Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 6. August 2026 (Vf. 14-VII-26) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit 1. des Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl S. 834, BayRS 282-1-1-WK),
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Verfassungsstreitigkeit bezüglich der Artikel 16 und 25 des Bayerischen Stiftungsgesetzes. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat eine Beschlussempfehlung erstellt, die besagt, dass der Landtag sich an dem Verfahren beteiligt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Institutionen, die unter das Bayerische Stiftungsgesetz fallen, sowie die Bürger, die von den Regelungen des Gesetzes betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, dass der Landtag sich an dem Verfahren beteiligt und der Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit als unzulässig und unbegründet angesehen wird.
🔎 Kernergebnisse
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 30. September 2026 einstimmig die Beschlussempfehlung zur Beteiligung des Landtags an dem Verfahren und zur Unzulässigkeit des Antrags ausgesprochen.