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BayernBeschlussempfehlung

✅ Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 20. August 2026 (Vf. 15-VII-26) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 3 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Plätze, Verkehrseinrichtungen, öffentliche[n] Freiflächen, Grünanlagen und Kind

30. September 2026Dokument 19/13636 · WP 19Bayern
Martin Stock, Toni Schuberl
VerfassungsstreitigkeitSatzungRuhestörungenKinderspielplätze
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration zur Verfassungswidrigkeit einer Satzung der Gemeinde Zorneding. Es geht um Regelungen, die bestimmte Aktivitäten auf Kinderspielplätzen und öffentlichen Freiflächen untersagen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger der Gemeinde Zorneding, insbesondere Kinder und deren Eltern, sowie Nutzer öffentlicher Freiflächen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Landtag empfiehlt, sich nicht am Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit zu beteiligen.

🔎 Kernergebnisse

In der 48. Sitzung des Ausschusses wurde einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, dass der Landtag sich nicht am Verfahren beteiligt. Es wurden keine weiteren Maßnahmen oder Änderungen vorgeschlagen.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13636, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.