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📝 DSGVO: Bereichsausnahme für Tätigkeiten von Vereinen und anderen ehrenamtlichen Organisationen schaffen

30. September 2026Dokument 19/13645 · WP 19Bayern
Petra Guttenberger, Sebastian Friesinger, Thomas Huber, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback, Dr. Alexander Dietrich, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Dr. Stephan Oetzinger, Helmut Schnotz, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf, Martin Behringer, Dr. Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix Freiherr von Zobel, Thomas Zöller
DSGVOEhrenamtVereineDatenschutzBereichsausnahme
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag des Bayerischen Landtags befasst sich mit der Schaffung einer Bereichsausnahme von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für ehrenamtliche Organisationen, die überwiegend ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Organisationen zu verbessern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem ehrenamtliche Vereine und Organisationen, die in Bayern aktiv sind und sich um gemeinnützige Zwecke kümmern.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass die Staatsregierung sich auf EU- und Bundesebene für eine Bereichsausnahme von der DSGVO einsetzt, um die Tätigkeiten dieser Organisationen zu erleichtern.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält den Antrag, jedoch keine spezifischen Antworten oder Maßnahmen der Regierung zu diesem Thema.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13645, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.