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BayernAntragCSUFreie Wähler

📝 Bedarfsplanung in der Kinder- und Jugendgesundheit reformieren

30. September 2026Dokument 19/13657 · WP 19Bayern
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Martin Behringer, Dr. Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix Freiherr von Zobel, Thomas Zöller
KindergesundheitBedarfsplanungVersorgungsengpässeTherapieplätzeambulante Leistungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag thematisiert die Notwendigkeit, die Bedarfsplanungs-Richtlinie für die allgemein-fachärztliche Versorgung zu reformieren. Ziel ist es, die tatsächliche Versorgungsnachfrage in der Bevölkerung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, besser abzubilden und auf regionale Versorgungsengpässe zu reagieren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere Kinder und Jugendliche, die auf ambulante psychotherapeutische Leistungen angewiesen sind, sowie deren Familien und die Gesundheitsdienstleister.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, die Bedarfsplanungs-Richtlinie zu überarbeiten, um die Versorgungsrealität besser abzubilden, regionale Engpässe zu identifizieren und die Wartezeiten auf Therapieplätze zu verkürzen.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält den Antrag und die Forderungen der einreichenden Abgeordneten. Konkrete Maßnahmen oder Antworten der Regierung sind nicht enthalten.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13657, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.