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BayernAntragCSUFreie Wähler

📝 Vorsorgeuntersuchungen in die Regelfinanzierung aufnehmen

30. September 2026Dokument 19/13658 · WP 19Bayern
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Martin Behringer, Dr. Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix Freiherr von Zobel, Thomas Zöller
KindergesundheitVorsorgeuntersuchungenRegelfinanzierungGesetzliche KrankenversicherungBundesausschuss
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In diesem Antrag wird die Notwendigkeit betont, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in die Regelfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Dies betrifft insbesondere Projekte zur Früherkennung von peripartalen Depressionen und die gynäkologische Vorsorge für Mädchen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kinder, Jugendliche, werdende Eltern sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern und auf Bundesebene.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss zusammen mit den relevanten Berufsverbänden und Krankenkassen die genannten Projekte in die Regelversorgung überführt und die notwendigen Finanzierungsstrukturen schafft.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält konkrete Maßnahmen zur Überführung von Projekten in die Regelversorgung, darunter die U PlusE-Screening und die Mädchensprechstunde 'M1'.

Quelle: Bayern, Dokument 19/13658, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.