📝 Anpassung der Bagatellgrenze bei Rückforderungen in land- und forstwirtschaftlichen Förderprogrammen
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit der Überprüfung der Bagatellgrenze für Rückforderungen im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Förderprogramme. Es wird vorgeschlagen, diese Grenze auf einheitlich 1.000 Euro festzulegen, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Landwirte und Forstwirte, die Fördermittel beantragen und gegebenenfalls Rückforderungen erhalten könnten. Auch die Staatsregierung und der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen sind involviert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Staatsregierung prüft, ob die Bagatellgrenze für Rückforderungsbeträge auf 1.000 Euro festgelegt werden kann. Zudem soll eine schriftliche Berichterstattung über die finanziellen Konsequenzen für den Staatshaushalt erfolgen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antrag und die Aufforderung zur Prüfung. Es sind keine konkreten Ergebnisse oder Antworten der Regierung enthalten, da es sich um einen Antrag handelt.