📝 NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz: Umgang mit monetärem sogenanntem Miteigentum laut geltendem Haushaltsgesetz - Prüfung möglicher Stiftungen zur Förderung der Belange der Opfer-Nachfahren bei Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Bayern
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit dem Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz. Er fordert die Staatsregierung auf, zu prüfen, wie finanzielle Erlöse aus dem Verkauf solcher Kulturgüter für die Förderung der Belange der Opfer und ihrer Nachfahren verwendet werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Nachfahren von Opfern der NS-Verfolgung sowie Institutionen, die sich mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit beschäftigen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Staatsregierung prüft, wie Erlöse aus dem Verkauf von Miteigentumsanteilen an NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zweckgebunden für Stiftungen zur Unterstützung der Opfer und ihrer Nachfahren verwendet werden können.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antrag, der die Staatsregierung zur Prüfung auffordert, jedoch keine konkreten Antworten oder Maßnahmen, da es sich um einen Antrag handelt.